Foto: Landesverband Kindertagespflege

Info

Die Kindertagespflege ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe für alle Tagespflegepersonen. Für Eltern ist es wichtig zu wissen, dass ihre Kinder gut betreut werden und die Kindertagespflegeperson bestmöglich ausgebildet und gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet ist. Gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 22 SGB VIII) ist die Kindertagespflege den Kindertageseinrichtungen in ihrem Förder- und Bildungsauftrag gleichgestellt. Die Professionalisierung der Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein für einen qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung.

Mit der im April 2021 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege umfasst die Grundqualifizierung für neue Kindertagespflegepersonen 300 Unterrichtseinheiten (Dauer einer UE: 45 Minuten). Der Landkreis Emmendingen bildet die Kindertagespflegepersonen nach dem Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg aus, welches auf der Grundlage des vom DJI entwickelten Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) basiert. Insbesondere geht es in dem Qualifizierungskonzept um die Orientierung an den Kompetenzen der Kursteilnehmenden. Zu den Kompetenzen gehört nicht nur das Fachwissen, sondern auch die Weiterentwicklung persönlicher Kompetenzen, die für die Arbeit einer selbständigen Kindertagespflegeperson wichtig und für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern notwendig sind.

Die Qualifizierung ist in einen Grund- und Aufbaukurs unterteilt. Pädagogische Fachkräfte nach § 7 KiTaG müssen lediglich den Grundkurs (50 UE) absolvieren.

Grundkurs

Mit dem Grundkurs Kindertagespflege über 50 Unterrichtseinheiten haben Sie die Möglichkeit kurzfristig und einfach den Einstieg in die Arbeit als Kindertagespflegeperson zu realisieren.

Inhalte sind u. a.:

  • Erwartungen und Motivationsklärung
  • Aufgaben und Alltag einer Kindertagespflegeperson
  • Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege
  • Aufsichtspflicht und Versicherungsschutz
  • Sicherheit drinnen und draußen
  • Kooperation mit dem Landratsamt, Schutzauftrag, Pflegeerlaubnis
  • Pädagogische Grundlagen
  • Kinderrechte und Kinderschutz
  • Erziehungspartnerschaft in der Kindertagespflege


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