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Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren als Landentwicklungsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen
Seminarinhalte
Die Umsetzung von Maßnahmen und Planungen zur Entwicklung des ländlichen Raumes beansprucht vielfach Land und greift damit in die vorhandene Eigentums- und Nutzungsstruktur ein. Neben Straßenbau- und anderen Infrastrukturvorhaben sind dies beispielsweise wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Planungen für touristische Zwecke oder kommunale Vorhaben. Im Sinne einer nachhaltigen Landnutzung ist dabei eine eigentums-, nutzungs- und landschaftsverträgliche Umsetzung anzustreben. Um dies zu erreichen, wurde schon 1994 mit der Neufassung von § 86 FlurbG das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren zur Landentwicklung geschaffen. Es ermöglicht unter anderem Maßnahmen der Landentwicklung umzusetzen und Landnutzungskonflikte aufzulösen. Dabei gewährleistet der gesetzlich garantierte Anspruch aller Eigentümer auf mindestens wertgleiche Landabfindung, dass das Grundvermögen erhalten bleibt und eine Enteignung vermieden wird. Dies trägt maßgeblich auch zur Akzeptanzerhöhung für die anstehenden Vorhaben bei. Aufgrund der rechtlich vorgegebenen Privatnützigkeit haben diese Verfahren jedoch klare Beschränkungen in Bezug auf die Zulässigkeit der Anordnung.Das Seminar vermittelt einen vertieften Einblick in die Anordnungsvoraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen von Landentwicklungsverfahren nach § 86 FlurbG. Dazu werden aktuelle Rechtsfragen erörtert und an Praxisbeispielen diskutiert. Zugleich wird an Hand der Verfahrensbeispiele aufgezeigt, wie Landentwicklungsverfahren erfolgreich eingeleitet und durchgeführt werden können.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich insbesondere an alle Personen und Organisationen, die mit der Durchführung von Flurbereinigungsverfahren befasst sind. Der Inhalt ist aber auch für Kommunen und Fachplanungsbehörden von besonderem Interesse.
Das Seminarprogramm finden Sie im Flyer.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns die Absage der Veranstaltung vor. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet.
Veranstaltungsort
Landesgewerbeanstalt Bayern, Zweigstelle WürzburgDreikronenstraße 31
97082 Würzburg
Deutschland
Koordinaten (Lat, Long):
49.796810, 9.922088
Karte anzeigenRoutenplanung
Hinweise
Anreise mit dem PKW
Parkplätze gibt es auf dem Parkplatz Talavera in der Nähe des Tagungsortes. Wenn dort keine Parkplätze frei sind, nutzen Sie bitte öffentliche Parkhäuser oder Parkplätze (z. B. Parkplatz Friedensbrücke, Parkhaus o. Parkplatz Congresscentrum, Parkhaus Alte Mainbrücke).
Anreise mit der Bahn
Ankunft Hauptbahnhof; anschließend entweder 15 Minuten Fußweg zum Tagungsort (ca. 1,4 km) oder von der Haltestelle Hauptbahnhof West mit der Straßenbahnlinie 2 (Richtung Zellerau) bis Haltestelle Talavera mit anschließend 1-2 Minuten Fußweg zum Tagungsort