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Ob Verlöbnis, Kaufvertrag oder Erbschaft: mit dem Hohenloher Landrecht von 1738 sollten die alltäglichen Angelegenheiten der Untertanen einheitlich und gerecht geregelt werden. Es stellt das wichtigste eigenständige Gesetzeswerk der historischen Grafschaft Hohenlohe dar. Das Landrecht spiegelt die Normen und das herrschaftliche Ordnungsverständnis seiner Zeit wieder. Zugleich lassen sich die üblichen Konfliktfelder und Strategien der Problemlösung erkennen.

Im Lektürekurs sollen ausgewählte Passagen des Landrechts gemeinsam gelesen, interpretiert und vor allem diskutiert werden. Kenntnisse im Entziffern historischer Handschriften sind bei diesem Angebot nicht nötig, da alle Texte in Druckform vorgelegt werden.


Termine: 2., 9., 16. und 23. Oktober, jeweils 19.30–21.00 Uhr im Hohenlohe-Zentralarchiv in Schloss Neuenstein

Dozent, Jan Wiechert, Öhringen

Teilnahmegebühr: 36 â‚¬


In Kooperation mit Hohenlohe historisch. Freundeskreis des Hohenlohe-Zentralarchivs Neuenstein e.V.



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