Wir freuen uns riesig über das große Interesse an unserer Lichterfahrt auf der Wörsbach am 07.11.2026!
Bereits nach nur einem Tag waren alle verfügbaren Plätze vergeben. Damit sind wir leider vollständig ausgebucht und können aktuell keine weiteren Anmeldungen mehr annehmen. Sie können sich jedoch gerne für die Warteliste anmelden! Wir Informieren Sie sobald ein Platz frei wird.
Vielen Dank für die tolle Resonanz – wir freuen uns schon sehr auf einen wunderschönen, kreativen und leuchtenden Nachmittag mit euch!
Am 7. November wird es in Werschau kreativ und stimmungsvoll: Kinder von 4 bis 11 Jahren können gemeinsam mit ihren Eltern, Großeltern, Tanten oder Onkeln ihr ganz persönliches Holzboot für die Lichterfahrt auf der Wörsbach gestalten.
Von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr wird im Pfarrsaal in Werschau nach Herzenslust gehämmert, geklebt, gemalt und gebastelt. Aus einfachen Holzbooten entstehen dabei fantasievolle kleine Kunstwerke, die natürlich auch passend für die spätere Fahrt beleuchtet werden.
Anmeldefrist ist der 10.10.2026!
Im Anschluss beginnt der besondere Höhepunkt des Nachmittags: Die liebevoll gestalteten und beleuchteten Schiffe werden feierlich auf der Wörsbach zu Wasser gelassen. Am Ziel können die kleinen und großen Zuschauer die leuchtenden Boote wieder in Empfang nehmen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die Unkostenpauschale beträgt 7 Euro pro Schiff. Der Betrag muss bis spätestens 19.10.2026 in der Bücherei St. Georg Werschau zu den regulären Öffnungszeiten abgegeben werden. Nach der Lichterfahrt dürfen die selbst gestalteten Boote selbstverständlich mit nach Hause genommen werden.
Bitte beachten:
Da das benötigte Material bereits im Vorfeld entsprechend der Anmeldungen beschafft wird und dadurch Materialkosten entstehen, ist eine Rückerstattung bei einer Absage oder Nichtteilnahme Ihrerseits leider nicht möglich.
Für die Durchführung der Lichterfahrt stehen derzeit noch notwendige Genehmigungen aus. Sollte die Veranstaltung aufgrund einer nicht erteilten behördlichen Genehmigung nicht stattfinden können, wird die bereits gezahlte Unkostenpauschale selbstverständlich vollständig zurückerstattet.