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Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten in Kraft.

Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, später dann für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.

Die Unternehmen trifft unter anderem die Pflicht, menschenrechtliche Risikoanalysen durchzuführen, eine Menschenrechtsstrategie zu entwickeln und Beschwerdemechanismen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen einzurichten.

Inhalte:


  • Erfassung der Lieferketten
  • Aufbau einer Risikoanalyse (Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung der Risiken) mit angemessenem und wirksamen Risikomanagement abgestuft nach dem eigenen Geschäftsbereich/den unmittelbaren Zulieferern/den mittelbaren Zulieferern
  • Festlegung der internen Zuständigkeiten/Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten
  • Umsetzung der Erkenntnisse der Risikoanalyse (Kontrollmechanismen Beschaffungsstrategien, Abhilfemaßnahmen, ständige Verbesserung der Prozesse)
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Schulung der Mitarbeiter im Rahmen der einzurichtenden Präventionsmaßnahmen
  • Interne und externe Berichterstattung
  • Fortlaufende (interne) Dokumentation
  • Jährlicher Bericht mit Informationen zur eingerichteten Risikoanalyse und deren Umsetzung
  • Erstellung einer Grundsatzerklärung

Die Umsetzung der Vorgaben des Gesetzes erlaubt es den Unternehmen gegenüber allen Akteuren deutlich zu machen, dass sie sich den globalen Herausforderungen der sozialen Folgen ihres Handels und der von der Lieferkette ausgehenden Umwelteinflüsse proaktiv und langfristig stellen.


Seminargebühr: 80,00 Euro

Teilnehmer

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