KAV Baden-Württemberg

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Abfrage nicht personalisierter E-Mail-Adressen

- Mitgliederbereich

- Rechnungslegung


Sehr geehrte Damen und Herren,


aufgrund der weiteren Umstellungen auf unserer Homepage ist es erforderlich, nicht personalisierte E-Mail Adressen zu erfassen.

Über diese E-Mail Adresse wird zukünftig das Passwort für den Zugang zum internen Mitgliederbereich generiert. Wir bitten Sie daher, uns die hierfür maßgebliche E-Mail Adresse (z.B. Hauptamt@ ...., Personalamt@...., ....) möglichst bis zum 31. Oktober 2025 mitzuteilen.


Darüber hinaus bitten wir um Mitteilung der E-Mail Adresse, an welche zukünftig der Rechnungsversand erfolgen soll, sofern diese Adresse von der v.g. Adresse abweichen soll.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr KAV Baden-Württemberg


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