§ 20 Diözesanausschuss
(1) Dem Diözesanausschuss gehören an:
a) als stimmberechtigte Mitglieder
- die gewählten Mitglieder des Diözesanvorstandes
- der*die Diözesanausschussvertreter*in eines jeden Kreisverbandes
b) als beratende Mitglieder
- eine Vertretung des BUHU
- ein*e Sprecher*in je Arbeitskreis des Diözesanverbandes
- eine Vertretung je Arbeitsgruppe des Diözesanverbandes
- eine Vertretung des Landesvorstandes der KLJB Bayern
- eine Vertretung des Bundesvorstandes der KLJB Deutschlands
- eine Vertretung des Diözesanvorstandes des BDKJ in der Erzdiözese München und Freising
- die Mitarbeiter*innen und Referent*innen der KLJB Diözesanstelle
- die weiteren Mitglieder der Kreisvorstandschaften des Diözesanverbandes
- Gäste, die vom Diözesanvorstand zum Diözesanausschuss eingeladen werden können.