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Eigener Shop oder Amazon und Co.- steuerrelevante Daten aus dem Online-Handel rechtssicher verarbeiten!


Wen wundert´s: der Online-Handel hat in Zeiten von Corona rapide zugenommen.

Allerdings gilt es gerade beim Online-Handel  - sei es über den eigenen Shop oder über Plattformen wir z.B. Amazon und ebay und die daraus resultierenden Bezahlsysteme wie z.B. Paypal - diverse Dinge in der Buchhaltung zu berücksichtigen. Man muss sich nur folgendes vorstellen:

Wenn ein stationärer Händler am Tag 30 Kugelschreiber verkauft, reicht dem Finanzamt der abendliche Kassensturz. Geschieht das gleiche in einem Online-Shop oder auf einer Plattform, müssen Händler 30 Rechnungen schreiben, versenden und die Zahlungseingänge belegen.

Ein erheblicher Mehraufwand. Wie lassen sich steuerrelevante Daten aus dem Online-Handel für die Betriebsprüfung rechtssicher verarbeiten?


Stefan Weimann, Betriebswirt und Fachreferent bei DATEV eG erklärt, auf was Sie achten müssen, damit Sie einen steigenden Umsatz mit Online-Geschäften nicht mit einem Mehraufwand an Zeit für die Buchhaltung bezahlen.

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Die Veranstaltung ist online und kostenlos.


"KURZ UND KOMPAKT":

15minütiger Kurzvortrag -  im Anschluss an den Impulsvortrag besteht die Möglichkeit für Austausch und Fragen - Ende: spätestens 8:56 Uhr 

Teilnehmer

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