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In der Praxis: Patientenrechtegesetz
Klar, kennst du das Patientenrechtegesetz und hältst dich wahrscheinlich auch daran. Doch im Praxisalltag führt die konkrete Umsetzung immer wieder zu Fragen: · Welche Wichtigkeit hat das PatRG für mich in meiner alltäglichen Arbeit im Bezug zum KV- & Berufsrecht?
- Ich habe eigentlich keinen Behandlungsvertrag, muss ich den haben?
- Über was muss ich denn genau informieren oder aufklären?
- Wer darf in die Akten schauen und ab wann?
- Ab wann hafte ich?
- Regelt das PatRG auch das Honorar?
Das Patientenrechtegesetz ist seit über 10 Jahren alltäglicher Bestandteil der psychotherapeutischen Arbeit. Egal ob du ambulant oder stationär arbeitest, angestellt oder selbstständig bist: Flankiert und tlw. konkretisiert durch Berufsordnungen und weitere sozialrechtliche Vorschriften, regelt das Gesetz insbesondere, wie du…
- Behandlungsverträge schließt,
- den Fachstandard erfüllst,
- über die Heilbehandlung aufklärst und informierst,
- dokumentierst, sowie
- die Akteneinsicht und die Haftung samt der Beweislastverteilung.
In Kooperation mit dem Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vermittelt die vierteilige psylife-Veranstaltung das Thema praxisnah und zeigt die vielen alltäglichen Berührungspunkte mit dem Patientenrechtegesetz. Die Reihe greift Fallbeispiele auf und liefert Antworten auf deine konkreten Fragen.
Experte der Webinarreihe ist der Justiziar des BDP Jan Frederichs, der seit vielen Jahren Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen im Alltag zu berufsrechtlichen Fragen berät - auch zum PatRG.
Dies sind die Termine:
- Einführung & Überblick, 28.11.2024 19:30 Uhr
- Honorar & Abrechnung, 12.12.2024 19:30 Uhr
- Vertrag, Sorgfalt & Haftung, 23.01.2025 19:30 Uhr
- Dokumentationspflicht & Datenschutz, 06.02.2025 19:30 Uhr