Anmeldung

Antrag auf Förderung

nach der gemeinsamen Stipendieninitiative der KVWL und der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe zum Tertial im Wahlfach Allgemeinmedizin


Angehende Mediziner, die in Nordrhein-Westfalen studieren und sich im Wahlbereich innerhalb des Praktischen Jahres (PJ) für das Fach Allgemeinmedizin entscheiden, können sich hier um ein Stipendium bewerben. Die Stipendieninitiative ist eine gemeinsame Aktion der westfälischen Krankenkassenverbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).

Die Förderung beträgt insgesamt ab Januar 2023 3.200 Euro pro Student (4 x 800 Euro). 

Das Programm soll den angehenden Ärzten einen Anreiz geben, sich frühzeitiger und intensiver mit dem Hausarztberuf zu beschäftigen.

Alle weitere Kriterien finden Sie in der Richtlinie.


Nach dem Absenden des Antrages erhalten Sie automatisch eine Bestätigungsmail

Antragsteller(in)

Nähere Angaben zum Tertial im Wahlfach Allgemeinmedizin

Im folgenden Zeitraum absolviere ich das Tertial im Wahlfach Allgemeinmedizin:

Name und Adresse der akademischen Lehrpraxis im Geltungsbereich der KVWL:

Kontoangabe

Die Monatszahlung in Höhe von 800€ erfolgt auf nachfolgendes Konto:

Sonstiges

Der Antrag muss vor Tätigkeitsbeginn eingereicht worden sein. Die Zahlung erfolgt spätestens zum 15. des jeweiligen Tertialmonats für den laufenden Monat. Mir ist bekannt, dass ein Rückzahlungsanspruch entstehen kann, wenn Änderungen eintreten, die dem Förderzweck nicht entsprechen. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen der Stipendieninitiative geleisteten Zahlungen dem Finanzamt gemeldet werden.

Stipendienförderung und BAföG: â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹Studierende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, müssen beachten, dass andere Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen als Einkommen gelten und auf den Bedarf angerechnet werden. Daher können Stipendienförderungen der KVWL zu einer Minderung der BAföG-Ansprüche führen. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, sich an das zuständige BAföG-Amt zu wenden.

Folgende Nachweise sind erforderlich:

  • mit der Antragsstellung: Bestätigung der Universität über die Zuweisung zur akademischen Lehrpraxis im Geltungsbereich der KVWL 
  • nach Aufnahme der Tätigkeit: Bescheinigungen über Aufnahme und Ende Ihrer Tätigkeit in der akademischen Lehrpraxis im Geltungsbereich der KV Westfalen-Lippe (Formulare hierzu werden automatisch durch die KVWL an Sie versendet)

Sie müssen der Umsetzung der Richtlinie zustimmen und die Datenschutzerklärung gelesen haben.