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Datenübermittlung in Drittländer – rechtliche Grundlagen und deren praktische Umsetzung


Täglich nutzen wir Programme wie MS Office 365, Slack oder Zoom und posten News auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken. Aber dürfen wir das so überhaupt noch und wenn ja, wie?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum US Privacy- Shield  (Schrems II) wirft wirft eine Menge Fragen auf. Das Gericht hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung Privacy Shield gekippt. Allerdings können unter bestimmten Umständen die Nutzerdaten von EU-Bürgern weiterhin auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen und verarbeitet werden.

Im kommenden Forum Datenschutz am Dienstag, 13.10.2020, werden Rechtsanwältin Sabine Sobola (Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte) und Michael Gruber (Geschäftsführer BSP-SECURITY) erklären, was das Urteil für Unternehmen bedeutet und was die daraus resultierenden Folgen sind.


Aus dem Inhalt:

  • Was hat der EuGH entschieden?
  • Welche sonstigen Regelungen und Gesetze sind hier noch wichtig?
  • Aus der Praxis: was bedeutet das Urteil für die tägliche Arbeit und welche konkreten Maßnahmen stehen an?

Ihre Fragen

Wir laden Sie ein, bis zum 29.09.2020 Ihre Fragen rund um das Thema an judith.strussenberg@it-sicherheitscluster.de zu senden.


Das Forum Datenschutz findet online statt. Sie erhalten den Zugangslink nach der Anmeldung.

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