Anmeldung

Tagung | 14. November 2025

Religion und Professionalität

(Neue) Herausforderungen für Soziale Arbeit?

Religion – kein Thema? In ihrer Arbeit erleben Sozialpädagog*innen, wie sehr Glaube für viele Menschen zu ihrem Leben gehört. Was bedeutet das für die Ausbildung, für Organisationen und die Praxis? Das untersucht der Fachtag.

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Soziale Arbeit aus der gesellschaftlichen Realität von Religion und Spiritualität in theoretischer, konzeptioneller und methodischer Hinsicht?


Was bedeutet die „Religionstatsache“ für die Professionalität von Sozialarbeitenden?

Was bedeutet es für professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit, wenn man ernst nimmt, dass Religion und Spiritualität weiterhin in der Gesellschaft präsent und für die Lebensführung der Adressat*innen relevant sind?

Hierauf sucht die geplante Tagung Antworten.

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Programm

Sonstiges

Anmeldefrist  31. Oktober 2025.


1. Rücktritt durch den Veranstalter

  • Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Erkrankung des Referenten) die Veranstaltung abzusagen.
  • Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
  • Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

2. Rücktritt durch den Teilnehmenden

Eine Stornierung muss in Textform (Brief oder E-Mail) erfolgen. Für den Zeitpunkt der Stornierung gelten folgende Regelungen:

  • bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 6 Tage vor Beginn oder bei Nichtanreise („No-Show“): 100 % des vereinbarten Gesamtpreises


3. Ersatzteilnehmer

Der Kunde kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.


4. Leistungen Dritter

Für Leistungen externer Anbieter (z. B. Catering, Technik, Unterkunft), die im Auftrag des Kunden gebucht wurden, gelten die jeweiligen Stornobedingungen der Partner.


5. Sondervereinbarungen

Individuelle Absprachen, die vom Standard abweichen, sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.


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