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Unterhaltsvorschuss im Kontext Migration

  • Schulung
  • Kostenfrei und Online
  • Zielgruppe: Fachkräfte

Veranstaltungsinfos

Ein alleinerziehendes Elternteil, das keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält, kann den Unterhaltsvorschuss beantragen. Wie sieht es aber aus, wenn die oder der Alleinerziehende einen Aufenthaltstitel hat?

  • Welche Auswirkung haben verschiedene Aufenthaltstitel auf die Beantragung des Unterhaltsvorschusses?
  • Kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden, wenn der andere Elternteil verschollen oder verstorben ist?
  • Der biologische Vater kann oder soll nicht genannt werden, kann der Unterhaltsvorschuss trotzdem beantragt werden?

In der Schulung erklärt Sozialrechtsexperte Stephan Wolf, welchen Einfluss verschiedene Aufenthaltstitel auf die Beantragung des Unterhaltsvorschusses haben können.


Nach dem Input besteht die Möglichkeit, dass Sie Fragen aus Ihrer Beratungspraxis stellen können. Die Schulung dauert ca. 90 Minuten und ist kostenfrei.


Zielgruppe: Ausschließlich für Fachkräfte

Referent*in: Stephan Wolf, Sozialrechtsexperte


Ansprechpartner*in: Ute Zimmermann (zimmermann@vamv-nrw.de) Tel.: 0201 82 774 77



Veranstalter: Landesfachstelle Alleinerziehende

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