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Wenn der Unterhalt ausbleibt: Vollstrecken, titeln, pfänden und Prozesskostenhife beantragen

  • Schulung
  • Kostenfrei und Online
  • Zielgruppe: Fachkräfte

Veranstaltungsinfos


Drei Viertel aller Trennungskinder bekommen gar keinen oder nicht regelmäßig den Unterhalt, der ihnen nach der Düsseldorfer Tabelle zusteht. Unterhaltsberechtigte Elternteile können Schritte einleiten, um den Unterhalt zu sichern. Unsere Expertin erklärt, wie das geht und beantwortet Ihre Fragen:

  • Welche Maßnahmen gibt es, den Unterhalt zu sichern: (vollstrecken, titeln, pfänden);
  • Wie weit darf Unterhalt gepfändet werden?
  • Wie lange dauert eine Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalts?
  • Wann wird Unterhalt tituliert?
  • Wie kann eine Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung beantragt werden?


Im Rahmen der Schulung wird es die Möglichkeit geben, Fragen aus Ihrer Beratungspraxis zu stellen.


Unsere Expertin ist Silke Umland. Sie leitet als Rechtsfachwirtin und Senior-Kanzleimanagerin die Organisation der Kanzlei Trennung mit Kind, ist Sachbearbeiterin für Familien- und Zwangsvollstreckungsrecht und gibt auf Instagram unter dem Hastag #silkesagt regelmäßig wichtige Tipps für die Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen.


Ansprechpartnerin:

Ute Zimmermann (zimmermann@vamv-nrw.de) Tel.: 0201 - 82 774-77



Veranstalter: Landesfachstelle Alleinerziehende


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