Die KVWL hat die Möglichkeit geschaffen, dass die auf Honorarbasis in den Praxen der niedergelassenen Ärzteschaft tätigen Ärzte/ Ärztinnen eigenständigen Versicherungsschutz im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als Impfarzt/ Impfärztin erhalten können.
Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Vertragspartner des Impfarztes/ Impfärztin um eine Praxis handelt, bei der ein Arzt/ Ärztin Mitglied der KVWL ist.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Berufshaftpflichtrisiko und gilt ohne die Berücksichtigung anderweitiger Haftpflichtversicherungen oder einer Staatshaftung sowie auf den Unfallversicherungsschutz des Arztes/ Ärztin bis zum Höchstalter des vollendeten 75. Lebensjahres.
​​​​​​​Es können nur beide Versicherungen zusammen abgeschlossen werden. Eine Auswahl nur einer Versicherung ist nicht möglich.​​​​​​​
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an versicherungen@kvwl.de.
Mögliche Schadenereignisse können ausschließlich über die KVWL (in diesem Fall: versicherungen@kvwl.de) und deren Versicherungsmakler den Versicherern (Haftpflicht Allianz/Unfall AIG) gemeldet werden.​​​​​​​​​​​​​​
​​​​​​​Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe​​​​​​​​​​​