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„Vielfalt der QM-Systeme – Welche Freiräume haben die Hochschulen?"
Im Rahmen seiner Online-Veranstaltungsreihe „Akkreditierungsrat im Dialog“ lädt der Akkreditierungsrat am 19. Oktober 2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein zu einem virtuellen Austausch über das Thema
„Vielfalt der QM-Systeme – Welche Freiräume haben die Hochschulen?“
Die Musterrechtsverordnung definiert zum einen die zentralen Anforderungen an ein funktionsfähiges Qualitätsmanagementsystem, und betont auf der anderen Seite, dass die konkrete Ausgestaltung der QM-Systeme in Abhängigkeit von den jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Hochschule überlassen bleibe.
In der Tat finden sich in der Musterrechtsverordnung nur wenige Detailregelungen zu Verfahren, Strukturen, QM-Instrumenten, Gremien oder Entscheidungswegen, die ein akkreditierungsfähiges QM-System zwingend abbilden müsste. Allerdings benennen die einschlägigen Kriterien (§§ 17 und 18) verschiedene Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wie etwa die Beteiligung Externer, die Einbindung der Statusgruppen oder die Unabhängigkeit der Qualitätsbewertungen, die sich erwartungsgemäß auf die Modellierung eines QM-Systems auswirken und damit das Gestaltungspotenzial der Hochschulen wiederum konkretisieren. Das Spannungsverhältnis zwischen unverhandelbaren Rahmenbedingungen auf der einen und bewusst eröffneten, innovationsfördernden Gestaltungsfreiheiten auf der anderen Seite stellt ein Kernelement nicht nur der Systemakkreditierung, sondern aller Verfahrenslinien der Akkreditierung dar.
In den mittlerweile über 50 erfolgreich abgeschlossenen Systemakkreditierungsverfahren nach neuem Recht hat sich gezeigt, dass die Hochschulen die bestehenden Freiräume für die Ausgestaltung ihrer QM-Systeme auf konstruktive Art und Weise nutzen. Dementsprechend groß ist die Vielfalt der akkreditierten Systeme. Zuweilen ist aber auch deutlich geworden, dass eine gewisse Unsicherheit darüber herrscht, wie weit die Freiheitsgrade im Einzelfall reichen und welche „roten Linien“ sich aus der Musterrechtsverordnung explizit oder implizit ergeben.
Über dieses Thema wollen wir mit Ihnen diskutieren. Zu Beginn der Veranstaltung werden drei Hochschulen mit unterschiedlich ausgerichteten QM-Systemen zu Wort kommen, die jeweils kurz die Spezifika ihres Systems vorstellen und über die bisherigen Erfahrungen sowohl im Akkreditierungsverfahren als auch in der Akkreditierungspraxis informieren werden.
Im Anschluss möchten wir mit Ihnen in den Austausch treten. Nähere Informationen zu den Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern werden Sie in Kürze an dieser Stelle finden.
Die Veranstaltung richtet sich an Hochschulvertreterinnen und Hochschulvertreter, Agenturen, Berufspraxis, Studierende und die interessierte Öffentlichkeit.
Haftungsausschluss
Hiermit informieren wir Sie, dass die Stiftung Akkreditierungsrat, unterstützt von der con gressa GmbH, während der Veranstaltung "Der Akkreditierungsrat im Dialog" Fotos und Videoaufnahmen machen darf. Die Fotos und Videoaufnahmen dürfen von der Stiftung Akkreditierungsrat zum Zwecke der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie in den sozialen Netzwerken der Stiftung veröffentlicht werden. Sie werden nicht für kommerzielle Zwecke verwendet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie Ihre Einwilligung zur Erstellung und Speicherung der Fotos und Videos und zur Veröffentlichung dieser Fotos und Video. Sollten Sie mit der Veröffentlichung von Fotos und Videoaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte Sara Kammler (kammler@akkreditierungsrat) bis spätestens 16. Oktober 2023 per E-Mail mit.
Anmeldung
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Die Anmeldung ist erforderlich und bis zum 16. Oktober 2023 möglich.