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Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt." (Konfuzius)

Für das Handwerk ist die Digitalisierung vor allem eine Chance und weniger ein Risiko. Das ist sehr erfreulich. Um allerdings langfristig erfolgreich zu bleiben, bedarf es einer ganzheitlichen Sicht auf den eigenen Betrieb. Die eigene Digitalisierungsstrategie zu finden ist dabei ein Marathon, der neben dem Blick abseits des eigenen Gewerks Überraschungen mit einschliesst.

Da die Digitalisierung immer schneller voranschreitet, besteht die Möglichkeit, dass sich ein einmal anvisiertes Ziel verändert und ein bisher nicht bedachtes Potential zu Tage tritt. Dieses Potential kann dann auch "außerhalb" des traditionellen Handwerks liegen und aus einem Handwerker einen digitalen Dienstleister machen. Der Handwerker der Zukunft kann digital sein, aber trotzdem noch immer fest in seinem Gewerk verwurzelt.

Im Werkstattgespräch #Virtuell 7 unterhalten wir uns mit Jeanette Spanier, Geschäftsführerin der Scaffeye GbR, darüber, wie die Digitalisierung in ihrem Betrieb begann, was die Stolpersteine waren und warum der Weg vom Handwerker zum digitalen Dienstleister für den Gerüstbauer die richtige Entscheidung war.  ...weitere Infos


Teilnehmer

Online-Seminar

Über uns

“HANDWERKER DER ZUKUNFT” — ist ein Projekt des Kompetenzzentrums Digitales Handwerk. Das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk ist Teil der Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“, die im Rahmen des Förderschwerpunkts „Mittelstand-Digital – Strategien zur digitalen Transformation der Unternehmensprozesse“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wird. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstand-digital.de.

Datenschutz

Alle hier erhobenen Daten werden in unserem Verantwortungsbereich entsprechend den Vorschriften der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und in Übereinstimmung mit den für uns geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen wie das Bundesdatenschutzgesetzes-Neu (BDSG-neu), des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) und des Telemediengesetzes (TMG) behandelt.

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