Vergabe der Einfamilienhausgrundstücke im Neubaugebiet Steinriegel 1a am 16.04.2023
Hier können Sie sich zur Vergabe der EFH-Grundstücke anmelden. Die Grundstücke werden zum Höchstpreis mittels einer Versteigerung der einzelnen Grundstücke vergeben. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Einlass ist ab 09:30 Uhr. Beim Einlass werden Ihre Daten überprüft, zudem erhalten Sie Ihre Bieternummer. Bis 11:00 Uhr können Sie sich ausführlich über die einzelnen Bauplätze informieren, entsprechende Pläne liegen aus. Auch der Bebauungsplan kann vor Ort eingesehen werden. Sie haben ferner die Möglichkeit, Fragen an die Verwaltung zu stellen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, sich zuvor online auf unserer Homepage über die Gegebenheiten und Vorgaben zu Informieren. Alle Informationen sind hier einsehbar. Ab 11:00 Uhr wird mit der Versteigerung der einzelnen Bauplätze begonnen. Ab diesem Zeitpunkt können keine Fragen mehr beantwortet werden. Es ist davon auszugehen, dass pro zu versteigerndem Bauplatz max. ca. 30 min in Anspruch genommen werden.
Das Mindestgebot errechnet sich aus dem angrenzenden Bodenrichtwert (800 €/m²) und der Größe des Grundstücks. Gebote sind auf 1.000 € genau abzugeben.
Die Grundstücke werden in aufsteigender Reihenfolge der Ordnungsnummer vergeben.
Während den einzelnen Versteigerungen ist der Einlass nicht besetzt. Ein Einlass und eine Teilnahme sind dann frühestens zur Versteigerung des nächsten Grundstücks möglich. Da es zu Wartezeiten beim Einlass kommen kann, bitten wir Sie, rechtzeitig zu erscheinen.
Zur Teilnahme werden folgende Unterlagen/Dokumente benötigt:
- Personalausweis/Reisepass
- Finanzierungsnachweis (Finanzierungsbestätigung, Bürgschaft, Kontoauszug, etc.). Gebote dürfen nur bis zur Höhe der im Finanzierungsnachweis ausgewiesenen Summe abgegeben werden. Gebotsabgaben, welche oberhalb des Finanzierungsnachweises liegen, können nicht gewertet werden.
Der Erwerb der Grundstücke ist nur für natürliche Personen möglich. Pro Person kann maximal ein Grundstück erworben werden. Wem bereits ein Grundstück der Stadt zugeteilt wurde, unabhängig davon, ob der Vertrag zustande kam oder nicht, ist von der Versteigerung ausgeschlossen.
Der von der Stadt noch zu erstellende Grundstückskaufvertrag wird unter anderem folgende Regelungen umfassen:
I. Der Bewerber muss sich verpflichten, auf dem Wohnbaugrundstück binnen 5 Jahren nach Übernahme der Erschließungsanlagen durch die Stadt ein Wohngebäude bezugsfertig zu errichten bzw. errichten zu lassen. Die Stadt teilt den Grundstückseigentümern das Datum der Übernahme mit. Diese Frist kann mit Zustimmung der Stadt einmalig um längstens 2 Jahre verlängert werden (Bauverpflichtung).
II. Der Bewerber muss sich verpflichten, das Wohngebäude innerhalb eines Jahres nach Bezugsfertigkeit zu beziehen und ab Bezug für die Dauer von 10 Jahren als Erstwohnsitz selbst zu bewohnen (Selbstnutzungsverpflichtung).
III. Bis zum Ablauf der Dauer der Selbstnutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen (beispielsweise im Wege der Veräußerung, des Tausches oder der Zwangsvollstreckung), noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten (beispielsweise in Form eines Erbbaurechts, eines Nießbrauchs oder einer Dienstbarkeit) einräumt (Übertragungs- und Belastungsbeschränkung).
Bei einem Verstoß des Bewerbers gegen die Bauverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung kann die Stadt entweder eine Vertragsstrafe geltend machen oder ein dinglich zu sicherndes Wiederkaufsrecht ausüben. Einzelheiten zur Bauverpflichtung, zur Selbstnutzungsverpflichtung, zur Übertragungs- und Belastungsbeschränkung, zur Vertragsstrafe und zum Wiederkaufsrecht werden im Grundstückskaufvertrag geregelt, der den obsiegenden Bietern von der Stadt zur Verfügung gestellt wird.
Sollten Sie persönlich am Termin verhindert sein, kann ein Stellvertreter entsandt werden. Hierfür werden, neben allen anderen benötigten Dokumenten, eine schriftliche Vollmacht mit Angabe des maximalen Höchstgebots sowie eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses der vollmachtgebenden Person benötigt.
Sollten Sie am Termin verhindert sein und auch keinen Vertreter entsenden können, ist es möglich per Mail an wirtschaftsfoerderung@wendlingen.de ein Vorabgebot (muss die o.g. Dokumente enthalten) bis zum 15.04.2023 23:59 Uhr pro Bauplatz abzugeben. Die Bauplätze werden nach der Höhe der Ordnungsnummer aufsteigend vergeben. Wurde der Zuschlag für ein Grundstück erteilt, gelten die Gebote für die anderen Grundstücke als gegenstandslos.
Eine Teilnahme auf anderem Wege (Video, Telefon, Post, etc.) ist nicht möglich.
Eine Übersicht über die zu versteigernden Grundstücke können Sie sich hier verschaffen. Einen entsprechenden Lageplan finden Sie hier.