Krisen. Katastrophen. Konflikte.
Wer arbeitet, wenn es ernst wird?
Das Arbeitssicherstellungsgesetz im Spannungs- und Verteidigungsfall
In Krisen muss Strom, Wasser und Wärme weiter bereitstehen, Infrastruktur weitestgehend
funktionieren sowie Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern sichergestellt sein. Es sind
Menschen mit ihrer Arbeitskraft und ihrem Fachwissen, die unser Wirtschaftsleben am
Laufen halten. Und dies gilt auch, wenn ein militärischer Spannungs- oder Verteidigungsfall
eintreten würde. Staatliches Ziel ist es dann, wichtige Funktionen selbst in dieser
außergewöhnlichen Lage aufrecht zu erhalten und die Versorgung der Bevölkerung
sicherzustellen. Die greifenden Sicherstellungs- und Versorgungsgesetze verpflichten
Unternehmen dazu beizutragen. Die dafür auch heute noch bestehenden gesetzlichen
Regelungen und Verpflichtungen sind in letzten Jahrzehnten allerdings noch unbekannter
geworden. Das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) soll beispielweise ausreichend
Arbeitskräfte in den kritischen, systemrelevanten Bereichen garantieren und gibt der
Bundesagentur für Arbeit dafür entsprechende regulatorische Rechte in die Unternehmen
hinein.
Arne Krasemann, Geschäftsführer Operativ von der Bundesagentur für Arbeit Neumünster wird über das
Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) informieren und dessen Bedeutung erläutern.
Dabei geht es unter anderem um:
- die Entstehung und das Ziel des ASG
- den Spannungs- und Verteidigungsfall
- den Vorrang der Freiwilligkeit
- die Maßnahmen gemäß des ASG
- Dienststellen und Betriebe mit vorrangigem Bedarf
Wir laden Sie dazu am
Mittwoch, 30. September 2026
17:00 bis 19:00 Uhr
Agentur für Arbeit Neumünster, Konferenzraum | Wittorfer Straße 22-26 | 24534 Neumünster
herzlich ein. Freuen Sie sich auf die inhaltlichen Impulse und einen Austausch.
Durch die begrenzte Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs
berücksichtigt.
Mit der Veranstaltungsreihe „Krisen. Katastrophen. Konflikte.“ schaffen wir Raum für Wissen, Austausch und neue Perspektiven. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten greifen wir aktuelle Themen auf und zeigen, wie Unternehmen ihre Vorsorge stärken und auch in herausfordernden Zeiten handlungsfähig bleiben können.
Die nächsten Veranstaltungen finden am 11. November und 3. Dezember 2026, jeweils ab 17:00 Uhr, statt.