Voranmeldung
Info
Teilnahmebedingungen für den
35. Neunkirchener Romantik-Weihnachtsmarkt
(12. und 13.12.2026)
- Vertrag, Gebühren & Standplatz
- Vertragsschluss: Durch die Abgabe Ihrer Bewerbung und die Annahme durch die Werbegemeinschaft „WIR NeunkirchenSeelscheider“ e.V. (im Folgenden „Werbegemeinschaft“ genannt) kommt ein rechtsgültiger Mietvertrag zustande. Die Werbegemeinschaft ist dabei Ihr alleiniger Vertragspartner.
- Teilnahmebestätigung: Nach Annahme Ihrer Bewerbung und erfolgter Zahlung der Teilnahmegebühr erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Eine eventuelle Ablehnung der Bewerbung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
- Kein Wunschplatz-Anspruch: Die Annahme der Bewerbung begründet keinerlei Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz auf dem Weihnachtsmarkt. Durch das Sicherheitskonzept sind bestimmte Sachzwänge bezüglich des Standplatzes fest vorgegeben.
- Keine Erstattung: Im Falle einer kurzfristigen Absage Ihrerseits erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr.
- Anerkennung der Bedingungen: Durch das Setzen des Hakens in der dafür vorgesehenen Checkbox auf dem Online-Registrierungsformular bestätigt der Teilnehmer die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Teilnahmebe-dingungen sowie der geltenden Datenschutzerklärung für sich und seine Helfer als verbindlich an.
- Standgestaltung & Hüttenvorgaben
- Zugelassene Bauten: Eine Teilnahme ist nur mit einer Holzhütte möglich, die dem Allgemeinbild angepasst ist.
- Ausnahmeregelung: In Ausnahmefällen wird eine holzhausähnliche Verkleidung der Frontseite des Standes akzeptiert. Die Entscheidung darüber behält sich die Werbegemeinschaft im Einzelfall vor.
- Strikes Verbot: Die Verwendung von Getränkeverkaufswagen und Imbisswagen ist nicht zulässig.
- Rückgabe: Angemietete Holzhütten müssen im sauberen Zustand wieder übergeben werden.
- Zeiten, Auf- und Abbau
- Marktöffnungszeiten:
- Samstag, 12.12.2026: 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr
- Sonntag, 13.12.2026: 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Bekanntgabe des Platzes: Der zugewiesene Standplatz wird Ihnen spätestens bis zum 30.11.2026 schriftlich bekannt gegeben.
- Aufbau-Frist: Der Standaufbau ist zwingend bis Freitagabend, 11.12.2026, abzuschließen.
- Samstags-Anlieferung: Am Samstag, 12.12.2026, ist das Befahren der Veranstaltungsfläche nur noch zum Entladen der Ware und nur bis 14:00 Uhr erlaubt.
- Standabnahme: Am Samstag, 12.12.2026, ist der Stand ab 14:00 Uhr abnahmebereit zu halten. Es erfolgt eine Kontrolle durch die Feuerwehr, das DRK, das Ordnungsamt und den Vorstand der Werbegemeinschaft.
- Fahrzeugverbot: Ab Samstag, 12.12.2026 ab 14:00 Uhr, dürfen keinerlei Fahrzeuge mehr im Veranstaltungsgelände stehen.
- Abbau-Regeln: Der Abbau des Standes darf am Sonntag, 13.12.2026, frühestens ab 18:00 Uhr erfolgen. Ein Abbau am Montag, 14.12.2026, ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Werbegemeinschaft zulässig.
- Marktöffnungszeiten:
- Sicherheit, Rettungswege & Gasgeräte
- Rettungswege: Die vorgeschriebenen Rettungswege müssen im Durchgang eine Breite von 3 Metern aufweisen. Sie sind von jeglichen Standaufbauten und Stehtischen strikt freizuhalten.
- Vorschriften: Die einschlägigen bau-, feuer- und verkehrspolizeilichen Vorschriften müssen strikt eingehalten werden.
- Feuerlöscher: Stände mit warmer Essen- oder Getränkezubereitung müssen einen geprüften, funktionsfähigen und sichtbar am Stand platzierten Feuerlöscher bereithalten.
- Gasbetriebene Geräte: Wenn Sie gasbetriebene Geräte zur Zubereitung von Speisen oder Getränken nutzen, müssen diese TÜV-geprüft und zugelassen sein. Sie müssen zwingend dem Formular „Nutzung von gasbetriebenen Geräten“ entsprechen (verfügbar unter: https://www.wir-nkse.de/service/downloadbereich/).
- Kontrolle & Ausschluss: Die Einhaltung der Vorschriften bei Nutzung von gasbetriebenen Geräten wird bei der Standabnahme durch das Ordnungsamt überprüft. Eine Nichteinhaltung führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
- Gaststättenrecht, Hygiene & Jugendschutz
- Rechtliche Vorgaben: Bei der Abgabe von Speisen und Getränken müssen die Vorschriften der Gaststättenverordnung, die Hygieneverordnung sowie das Jugendschutzgesetz strikt beachtet werden.
- Strikte Alkoholabgabe nach JuSchG: Alkohol darf ausnahmslos nur von Personen über 18 Jahre an Personen über 18 Jahre abgegeben werden.
- Schankerlaubnis: Bei Ausschank von Alkohol erhebt die Gemeinde eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro pro Stand. Bitte kreuzen Sie das entsprechende Feld in der Online-Anmeldung an. Die Weiterleitung der Gebühr an die Gemeinde übernimmt die Werbegemeinschaft für Sie.
- Strom- & Elektroanschlüsse
- Standard-Anschluss: Die von der Werbegemeinschaft bereitgestellten Elektroanschlüsse dürfen ausschließlich zur Beleuchtung des Standes verwendet werden. Pro Stand steht 1 Steckdose mit maximal 500 Watt zur Verfügung.
- Striktes Heizverbot: Elektrisch betriebene Heizgeräte aller Art sind verboten. Ausfälle, die durch verbotene Heizgeräte entstehen, führen zum Ausschluss des Teilnehmers und können gegebenenfalls Regressansprüche nach sich ziehen.
- Zusatzstrom: Zusätzliche Stromanschlüsse (Wechselstrom für z. B. Waffeleisen, Kaffeemaschinen, Einkochautomaten, Fritteusen usw.) müssen separat angemeldet werden. Sie werden gesondert berechnet (siehe Anmeldeformular).
- Verbraucherangaben: Für den Zusatzstrom sind genaue Angaben zu den einzelnen Verbrauchern zwingend notwendig, damit der Elektriker die entsprechende Leistung vorhalten kann.
- Bewachung & Haftungsausschluss
- Nachtwache: Das Marktgelände wird in der Nacht von Samstag auf Sonntag bewacht.
- Haftungsausschluss: Aus dieser Bewachung kann kein Anspruch bei Verlust oder Diebstahl von Waren aus dem Stand abgeleitet werden.
- Sauberkeit & Müllentsorgung
- Sauberkeitspflicht: Der Stand und die nähere Umgebung sind sauber zu halten. Hierzu muss der Teilnehmer eine entsprechende Anzahl eigener Abfallbehälter bereitstellen.
- Besenreines Verlassen: Nach dem Abbau des Standes muss der Teilnehmer den Standplatz besenrein verlassen.
- Müllentsorgung: Der eigene Abfall muss vom Teilnehmer selbst im bereitgestellten Container (90) entsorgt werden.
- Zuwiderhandlung: Bei Nichtbeachtung kann die Werbegemeinschaft die Reinigung auf Kosten des Teilnehmers durchführen lassen.
- Datenschutz
- Datenspeicherung: Die in der Bewerbung angegebenen Daten werden ausschließlich zu Planungszwecken der Veranstaltung gespeichert.
- Weitergabeverbot & Ausnahmen: Eine Weitergabe an Dritte ist nicht vorgesehen. Eine Ausnahme bildet die Veröffentlichung der Teilnehmer in der Presse; hierfür dürfen Firmen-/Vereinsname, Name und Vorname weitergegeben werden.
Veranstalter: Werbegemeinschaft „WIR NeunkirchenSeelscheider“ e.V. │ Waldstr. 5 │ 53819 Neunkirchen-Seelscheid
1. Vorsitzender: Manfred Gallitz │Sitz: Neunkirchen-Seelscheid │ Vereins-Reg. 1647, Amtsgericht Siegburg
E-Mail: info@wir-nkse.de │ www.wir-nkse.de
Veranstaltungsort
Marktplatz Neunkirchen53819 Neunkirchen-Seelscheid
Deutschland
Koordinaten (Lat, Long):
50.840714, 7.335049
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