Werden während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen erstellt?
Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen durch die SAB, den Veranstalter, Pressvertreter und Kooperationspartner gefertigt und zur Information der Öffentlichkeit publiziert. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung im Internet, auf Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, LinkedIn, YouTube) und in Printmedien (z.B. Informationsbroschüren, Pressemitteilungen, Präsentationen). Die Aufnahmen werden einzelne oder Gruppen von Teilnehmern zeigen. Die Erstellung der Foto- und Videoaufnahmen erfolgt auf Grundlage des § 23 Abs. 1 Ziff. 3 KunstUrhG und benötigt daher keine explizite Einwilligung der betroffenen Personen.
Jeder Teilnehmer hat das Recht der Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen, die seine Person betreffen, mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Der Widerspruch ist vor Ort bei der Person mitzuteilen, die diese anfertigt oder bei der verantwortlichen Stelle für die Aufnahmen einzulegen.