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Seminar: "Start-up-Beratung im Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrechtliche Gründungsfragen
Wie kann ich mein Unternehmenskonzept schützen? Darf ich mich mit einer Idee selbstständig machen, die ich für meinen Arbeitgeber entwickelt habe? Und was muss ich bei der Gestlatung meiner Unternehmenswebsite beachten? Diese und andere wirtschaftsrechtliche Fragen, die sich bei der Unternehmensgründung stellen, behandelt dieses Seminar. Das Seminar ist besonders praxisnah, weil die Themen auf Basis einer Umfrage in der Regensburger Start-up Community entwickelt wurden. Dieses Seminar richtet sich an alle Gründer und Gründungsinteressierte, sowie an Studierenden mit Interesse an Wirtschaftsrecht. Die Studierenden nehmen darin die Perspektive der Anwältin ein, die ein Start-up berät. Das Seminar ist besonders praxisnah, weil die Themen für die Arbeiten auf Basis einer Umfrage in der Regensburger Start-up-Community entwickelt wurden.
PROGRAMMABLAUF
Freitag, 13. Dezember 2024, 09:00 bis ca. 15:00 Uhr, Tech Bease/ Raum Einstein, Regensburg​​​​​​​
09:00 Uhr 09:45 Uhr | Kooperation bei der Entwicklung neuer Produkte – Nicholas Schmidt An der Entwicklung eines neuen Produkts arbeiten oft mehrere Personen mit, die z.B. gemeinsam eine Software programmieren. Dies können einerseits mehrere Gründer sein, die das Produkt zusammen entwickeln. Andererseits können die Gründer auch mit Dritten zusammenarbeiten, bspw. mit anderen Unternehmen. Der Vortrag stellt für die verschiedenen Immaterialgüterrechte jeweils dar, wem diese Rechte zustehen. Er untersucht auch, inwiefern Gründer insbesondere durch vertragliche Regelungen sicherstellen können, dass sie ein kooperativ entwickeltes Produkt (auch nach dem Ausscheiden einzelner Gründer oder der Beendigung der Zusammenarbeit mit Dritten) rechtskonform vermarkten dürfen. | |||
09:45 - 10:30 Uhr | Arbeitnehmererfindungen und Co.: Gründen aus dem alten Job heraus Manchmal kommt Gründern die Idee für ein neues Produkt im Rahmen ihrer Tätigkeit für ihren alten Arbeitgeber. Das kann zu Konflikten führen, wenn der alte Arbeitgeber die Idee selbst umsetzen bzw. das Produkt, das auf ihrer Basis entstanden ist, selbst verwerten will. Besonders problematisch ist das, wenn für das Produkt der Schutz durch ein Recht des Geistigen Eigentums in Betracht kommt. Dieser Vortrag arbeitet exemplarisch anhand des Patent- und des Urheberrechts heraus, inwiefern der alte Arbeitgeber die Idee bzw. ihre Umsetzung für sich beanspruchen kann und welche Möglichkeiten andersherum der Arbeitnehmer hat, sich damit selbstständig zu machen. | |||
10:30 - 11:00 Uhr | ​​​​​​​PAUSE | |||
11:00 - 11:45 Uhr | Der Geschäftsgeheimnisschutz für neue Produkt(ideen) – Vincent Günzel Die Produkte bzw. Produktideen eines Start-ups können nicht nur durch klassische Immaterialgüterrechte wie z.B. Patente geschützt sein, sondern auch als Geschäftsgeheimnis Schutz erlangen. Dieser Vortrag zeigt auf, wie Gründer sicherstellen können, dass sie für ihre Idee bzw. ihr Produkt in den Genuss des Geschäftsgeheimnisrechts kommen und welchen Schutz dieses Recht ihnen bietet. Er geht auch auf das Verhältnis des Geschäftsgeheimnisrechts zu den verschiedenen klassischen Immaterialgüterrechten ein und arbeitet heraus, für welche Art von Produkten bzw. Ideen welcher Schutz Sinn ergibt. | |||
11:45 - 12:30 Uhr | Das Lauterkeitsrecht als Bremse innovativer Vermarktungskonzepte? – Bastian Reinsch Start-Ups zeichnen sich nicht nur durch neuartige Produkte, sondern auch durch innovative Vermarktungskonzepte aus. Hier setzt das Lauterkeitsrecht jedoch Grenzen. Dieser Vortrag zeigt anhand von einigen Beispielen auf, inwiefern aufmerksamkeitswirksame Vermarktungskonzepte lauterkeitsrechtlich problematisch sein können. Darauf aufbauend nimmt er eine Gesamtbetrachtung des Phänomens innovativer Vermarktungskonzepte vor. | |||
12:30 - 13:30 Uhr | MITTAGSPAUSE | |||
13:30 - 14:15 Uhr | (Ausreichende?) Sonderregelungen für Start-ups im Digitalbereich – Bei Gründungen mit Onlinebezug sind oft Rechte Dritter wie z.B. das Urheberrecht zu beachten. Für rechtswidrige Inhalte auf bestimmten Plattformen enthalten das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz und der Digital Services Act jedoch Sonderregelungen für Start-ups bzw. kleine oder Kleinstunternehmen. Dieser Vortrag stellt dar, wann ein neu gegründetes Unternehmen unter diese Sonderregelungen fällt, welchen Vorgaben seine Plattform in dem Fall unterliegt und was sich daran ändert, wenn es seinen Start-up- bzw. Klein- oder Kleinstunternehmerstatus später einmal verliert. | |||
14:15 - 15:00 Uhr | Zielvereinbarungen – zwischen Investitionssicherung und Haftungsrisiko – Simeon Schmid Für Startups ist die Frage der Finanzierung oft der Knackpunkt. Eine Lösungsmöglichkeit ist aus Fernsehformaten wie dem englischen „Shark Tank“ bzw. dem deutschen Äquivalent „Höhle der Löwen“ bekannt: die Unternehmensbeteiligung. Anders als bei einem klassischen Darlehen erhalten die Investierenden keinen Zins als Gegenleistung, sondern treten als Mitgesellschafter in das Unternehmen ein, werden langfristig am Unternehmenserfolg beteiligt. Der Vortrag stellt das Modell, die rechtlichen Hintergründe, seine Vor- und Nachteile vor. |
ZIELGRUPPE
Start-ups, sowie alle Gründungsinteressierte, Wirtschaftsrecht interessierte Studierende der O/HUB- Verbundpartner-Hochschulen (Uni Regensburg, OTH Regensburg & OTH-Amberg-Weiden), junge Unternehmen und Netzwerkorganisationen aus der Region.
VERANSTALTER
Prof. Dr. Tabea Bauermeister, Prof. Dr. Anna K. Bernzen, Jurafakultät der Uni Regensburg und FUTURstart-up – die Gründungsberatung der Universität Regensburg im Rahmen des O/HUB – Oberpfalz Start-up Hub und des GründungsHUB Ostbayern
in Kooperation mit BioPark Regensburg GmbH ( https://www.biopark-regensburg.de) & Digitale Gründerinitiative Oberpfalz ( https://www.digitale-oberpfalz.de)
(Ansprechpartner: Martin Dörndorfer FUTURstart-up - Die Gründungsberatung der Universität Regensburg, gruendungsberatung@ur.de)