Für die Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit der Zufallsbürgergruppe werden Fotoaufnahmen (in seltenen Fällen auch Videoaufnahmen) angefertigt.
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Aufnahme von Foto- und Videomaterial bei den Sitzungen der Zufallsbürgergruppe Tourismusstrategie Sylt
Sie können an der Zufallsbürgergruppe, auch wenn Sie kein Foto-Einverständnis geben. Das heißt: Ihnen entstehen keine Nachteile, wenn Sie nicht zustimmen.
Wenn Sie zustimmen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Sylt Marketing GmbH und das nexus Institut Fotos und Videos von der Veranstaltung machen und ohne Zeitbegrenzung verwenden dürfen.
Diese Fotos und Videos dürfen zur Dokumentation und Veröffentlichung genutzt werden. Es werden keine Portraitfotos oder Bilder mit persönlichen Daten veröffentlicht. Außerdem verzichten Sie auf eine Bezahlung oder Namensnennung, wenn die Fotos oder Videos veröffentlicht werden.
In der Regel werden Fotos oder Videos auf
- der Website des Projekts (Sylt Marketing GmbH) und des nexus Instituts,
- auf den Social-Media-Seiten der Sylt Marketing GmbH und dem nexus Institut (nur auf Instagram und LinkedIn),
- im Abschlussdokument der Zufallsbürgergruppe veröffentlicht.
Ihr Name wird nie zusammen mit dem Bild oder Video gezeigt.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt, an dem er eingeht. Alles, was vor dem Widerruf rechtmäßig veröffentlicht wurde, bleibt erlaubt.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie außerdem
- die Löschung Ihrer Fotos (Art. 17 DSGVO),
- eine Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen
- oder Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) einlegen.