Anmeldung beendet

Herzlich willkommen zum Rückmeldeverfahren!

Wir freuen uns, dass Sie Ihre Anmeldung zur Zufallsbürgergruppe Tourismusstrategie Sylt bestätigen wollen. Für die Bestätigung benötigen wir von Ihnen noch ein paar wenige Angaben, damit die Zufallsbürgergruppe möglichst reibungslos ablaufen kann.

Bitte teilen Sie uns bis einschließlich Sonntag, den 21. Juni 2026, mit, ob Sie an der Zufallsbürgergruppe Tourismusstrategie Sylt teilnehmen oder doch absagen. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail, falls sie absagen müssen. Dann kann eine Person von der Warteliste nachrücken.

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung der Zufallsbürgergruppe. Ihre Daten werden nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Bitte stimmen Sie unten der Verarbeitung Ihrer Daten zu, bevor Sie den Fragebogen ausfüllen können.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns.

E-Mail: kurssylt@nexusinstitut.de

Tel.: +49 30 4220 664 65

Sie müssen unserer Datenschutzerklärung zustimmen, wenn Sie sich für diese Veranstaltung registrieren möchten.

Bitte geben Sie Ihren vollen Namen an:

Mit welcher E-Mail-Adresse haben Sie sich für die Zufallsbürgergruppe Tourismusstrategie Sylt angemeldet? Sollten Sie keine E-Mail-Adresse haben, geben Sie bitte eine "0" im Feld ein. 

Informationen zu Ihrer Teilnahme

Damit wir die Zufallsbürgergruppe möglichst reibungslos durchführen können, benötigen wir noch ein paar zusätzliche Informationen von Ihnen. Auch diese Angaben behandeln wir vertraulich und werden sie nicht ohne Ihr Einverständnis an Dritte weitergeben, auch nicht an die anderen Teilnehmenden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Teilnahme an der Zufallsbürgergruppe. Falls einer der typischen Bedarfe auf Sie zutrifft, kreuzen Sie diesen gerne an. Sonstige Bedarfe tragen Sie bitte in das Textfeld darunter.


Während der gesamten Zufallsbürgergruppe stellen wir Essen und Getränke bereit. Teilen Sie uns daher bitte Ihre Essgewohnheiten mit.


Manchmal berichten Lokalzeitungen oder andere Medien über Beteiligungsverfahren dieser Art. Hierzu sammeln Sie gerne Stimmen der Teilnehmenden, um der Öffentlichkeit Einblicke in das Verfahren zu geben. 

Sollten wir Presseanfragen erhalten, ist es meist von Vorteil, wenn bereits im Vorfeld bekannt ist, welche Teilnehmenden für Interviews zur Verfügung stehen. 

Falls Sie für einen Austausch mit der Presse zur Verfügung stehen wollen, besprechen wir im entsprechenden Fall die Interviewsituation gerne im Vorfeld mit Ihnen.


Für die Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit der Zufallsbürgergruppe werden Fotoaufnahmen (in seltenen Fällen auch Videoaufnahmen) angefertigt. 

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Aufnahme von Foto- und Videomaterial bei den Sitzungen der Zufallsbürgergruppe Tourismusstrategie Sylt

Sie können an der Zufallsbürgergruppe, auch wenn Sie kein Foto-Einverständnis geben. Das heißt: Ihnen entstehen keine Nachteile, wenn Sie nicht zustimmen.

Wenn Sie zustimmen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Sylt Marketing GmbH und das nexus Institut Fotos und Videos von der Veranstaltung machen und ohne Zeitbegrenzung verwenden dürfen.

Diese Fotos und Videos dürfen zur Dokumentation und Veröffentlichung genutzt werden. Es werden keine Portraitfotos oder Bilder mit persönlichen Daten veröffentlicht. Außerdem verzichten Sie auf eine Bezahlung oder Namensnennung, wenn die Fotos oder Videos veröffentlicht werden.

In der Regel werden Fotos oder Videos auf

  • der Website des Projekts (Sylt Marketing GmbH) und des nexus Instituts,
  • auf den Social-Media-Seiten der Sylt Marketing GmbH und dem nexus Institut (nur auf Instagram und LinkedIn),
  • im Abschlussdokument der Zufallsbürgergruppe veröffentlicht.

Ihr Name wird nie zusammen mit dem Bild oder Video gezeigt.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt, an dem er eingeht. Alles, was vor dem Widerruf rechtmäßig veröffentlicht wurde, bleibt erlaubt.

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie außerdem

  • die Löschung Ihrer Fotos (Art. 17 DSGVO),
  • eine Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen
  • oder Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) einlegen.


In der Abschlussdokumentation der Zufallsbürgergruppe werden üblicherweise die Namen (Vor- und Nachname) aller Teilnehmenden abgedruckt. 


Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist leider beendet.