Haftungsausschluss / Einverständniserklärung
Veranstaltung: Bike Day Engter
Datum: 14.09.2025
Ort: 49565 Engter
Veranstalter: Radsportabteilung des TuS Engter e.V.
1. Teilnahme auf eigenes Risiko
Ich erkläre hiermit, dass ich an der oben genannten Radsportveranstaltung auf eigene Gefahr teilnehme. Mir ist bewusst, dass Radsport mit Risiken verbunden ist, insbesondere mit der Gefahr von Stürzen, Kollisionen, Verletzungen, gesundheitlichen Schäden und Sachschäden.
2. Gesundheitliche Eignung
Ich bestätige, dass ich körperlich und gesundheitlich in der Lage bin, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, und dass mir keine ärztlichen Bedenken bekannt sind, die meiner Teilnahme entgegenstehen.
3. Verkehrsregeln und Sicherheit
Ich verpflichte mich, die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten, die Anweisungen der Veranstaltungsleitung und Streckenposten zu befolgen sowie die für den Radsport übliche Sicherheitsausrüstung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen.
4. Haftungsfreistellung
Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter, Helfer und Sponsoren haften nicht für Schäden oder Verletzungen, die mir im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für mittelbare Schäden und Folgeschäden. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden nach zwingendem Recht bleibt unberührt.
5. Eigenverantwortung
Ich trage die alleinige Verantwortung für die technische Sicherheit meines Fahrrades sowie für die Sicherung meiner persönlichen Gegenstände. Für Verlust oder Beschädigung von Ausrüstung oder Eigentum übernehme ich die volle Haftung.
6. Bild- und Tonaufnahmen
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild- und Videoaufnahmen von mir gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters (z. B. Website, Presseberichte, Social Media) unentgeltlich verwendet werden dürfen.
7. Regeln für das Radfahren im Gelände
- Das Geländefahrrad gehört auf die dafür geeigneten Wege oder ausgewiesenen Tourenstrecken und nicht in die geschützte Natur.
- Auf Fußgänger und Wanderer ist uneingeschränkt Rücksicht zu nehmen. Es gilt ein partnerschaftliches Miteinander, dies muss selbstverständlich sein.
- Kein Müll oder Verpackungsreste in der Natur entsorgen. An den Kontrollstellenstehen Abfallentsorgungsbehälter bereit.
- Rauchen und offenes Feuer im Wald oder gefährlicher Nähe davon ist strengstensverboten.
- Neben allgemeinen Verkehrsregeln, die sinngemäß auch abseits der Straßenberücksichtigt werden sollen, sind Verkehrszeichen, insbesondere Sperrschilder,
unbedingt zu beachten.
- Beim Bergabfahren ist besondere Sorgfalt walten zu lassen. Die Abfahrtgeschwindigkeit soll so angepasst sein, dass innerhalb der halben überschaubaren Strecke zum Halten gekommen werden kann. Blockierbremsungen sind zu vermeiden. Vor unübersichtlichen Kurven und auf schotterbedeckten Fahrwegen ist wegen des schwierigen Bremsmanövers besondere Vorsicht angezeigt.
8. Anerkennung
Mit meiner Anmeldung erkenne ich diesen Haftungsausschluss und die Regeln für das Radfahren im Gelände verbindlich an und bestätige, dass ich die Hinweise gelesen, verstanden und akzeptiert habe.