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Auf den Spuren der Grafen von Sponheim

Am Sonntag, den 4. Oktober, laden die Landesvereinigung für ländliche Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz (LEB) und der Freundeskreis der Burg Sponheim zum hautnahen Eintauchen in unsere Regionalgeschichte ein. Bei einer geführten Bus- und Besichtigungstour stehen die Grafen von Sponheim - die „Schönen und Reichen“ im Spätmittelalter auf den Höhen zwischen Kreuznach und Mosel - im Blickpunkt

Der Bus startet um 9 Uhr in Burgsponheim. Hier, wo die Sponheimer um 1100 n.Chr. ihre Burg errichteten, ist die Familie erstmals nachgewiesen. Ihre Macht entfalteten sie später unter anderem durch eine vorteilhafte Heirat: Meginhard von Sponheim und Mechthild von Mörsberg, die Erbtochter des Adalbert von Dill Graf von Mörsberg, schlossen den Bund der Ehe. Damit gingen der Grafentitel und erheblicher Grundbesitz im ganzen Hunsrück-Naheraum von der Kauzenburg bei Bad Kreuznach bis zu den Burgen über Trarbach und Enkirch an der Mosel an die Sponheimer.

Den ersten Halt macht der Bus für eine Besichtigung der Burg Dill, der Wiege des Sponheimer Grafengeschlechts. Das gesamte Gebiet der Sponheimer wuchs später kontinuierlich durch weitere Erbschaften und Lehen.

Die Busfahrt folgt dem Weg nach Kastellaun, zum nordöstlichen Einflussbereich der heimischen Grafen. Hier können die Reste der früher mächtigen Burg und die Kirche besichtigt werden.

Von Kastellaun geht es zurück nach Kirchberg. Die weithin sichtbare Markt- und Handelsstadt, seit jeher verkehrsgünstig an einer Kreuzung zweier Handelswege gelegen, gilt aufgrund einer Erwähnung des römischen Beamten, Dichters und Reisenden Ausonius, als älteste Siedlung im Hunsrück.

Nach einer Mittagspause geht es weiter zu den Resten der Burg Birkenfeld, die den Sponheimerm unter anderem als Grenzsicherung gegen die Kur-Trierer diente, mit denen es dauerhaft Fehden gab. Das Landesmuseum in Birkenfeld, mit Ausstellungen zur Regionalgeschichte, erinnert nicht zuletzt an die Sonderrolle des „Fürstentums Birkenfeld“, das 1817 beim Wiener Kongress dem Großherzogtum Oldenburg als Exklave zugeschlagen wurde.

Nach Kaffee und Kuchen im Museumscafé lädt die Frauenburg zu einem letzten Höhepunkt der Exkursion ein. Die Frauenburg – zwischen Birkenfeld und dem heutigen Idar-Oberstein gelegen – war der Witwensitz der Gräfin Loretta von Sponheim. Die tatkräftige Adlige von der Mosel gelangte zu Berühmtheit, weil sie als junge Witwe ihren Besitz rettete, indem sie den dauermachthungrigen Kurfürst-Erzbischof Balduin von Trier bei einer Fahrt auf der Mosel Richtung Mainz festsetzen und in den Kerker der Starkenburg bei Enkirch sperren ließ.

Das Ende der Fahrt ist für 18 Uhr in Burgsponheim geplant.

Die kompakte Exkursion ins Land der Sponheimer begleitet Michael Brzoska, zertifizierter Natur- und Landschaftsführer Hunsrück-Hochwald. Im Preis sind neben der Busfahrt, den Führungen in Dill, Kastellaun, Kirchberg, Birkenfeld und Frauenberg auch das Eintrittsgeld für das Landesmuseum in Birkenfeld enthalten. Nicht eingeschlossen sind Mittagessen sowie gegebenenfalls weitere Speisen und Getränke.

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Teilnahmebedingungen und Stornierungsregeln für Busreisen und Tagesausflüge der Landesvereinigung für ländliche Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz e. V. (LEB)

1. Anmeldung und Teilnahme

Die Anmeldung zu einer Busreise oder einem Tagesausflug der LEB ist verbindlich. Die Teilnahme ist erst nach Bestätigung der Anmeldung durch die LEB gesichert.

Sofern ein Teilnahmebeitrag bzw. Reisepreis erhoben wird, ist dieser innerhalb der in der Anmeldebestätigung oder Rechnung genannten Frist zu zahlen.

2. Rücktritt durch Teilnehmende

Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, gegenüber der LEB erfolgen.

Soweit für die jeweilige Reise keine abweichenden Bedingungen angegeben sind, gelten folgende Stornierungsregelungen:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn: kostenfreie Stornierung

  • 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises

  • ab 13 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises

Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der LEB.

Die Benennung einer Ersatzperson ist nach vorheriger Abstimmung mit der LEB grundsätzlich möglich, sofern dem keine organisatorischen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.

3. Absage oder Änderung durch die LEB

Die LEB behält sich vor, eine Busreise oder einen Tagesausflug aus wichtigem Grund abzusagen oder Änderungen am Programm vorzunehmen.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • Erkrankung oder kurzfristigem Ausfall der Reisebegleitung bzw. Reiseleitung,

  • Ausfall des beauftragten Busunternehmens oder des eingesetzten Fahrzeugs,

  • technischen oder organisatorischen Problemen bei beauftragten Dienstleistern,

  • extremen Wetterbedingungen oder erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen,

  • Streik, behördlichen Anordnungen oder Sicherheitsrisiken,

  • höherer Gewalt oder anderen außergewöhnlichen, von der LEB nicht zu vertretenden Umständen.

Wird die gesamte Reise durch die LEB abgesagt, werden bereits an die LEB gezahlte Teilnahmebeiträge bzw. Reisepreise zurückerstattet.

Darüber hinausgehende Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden, die den Teilnehmenden im Zusammenhang mit der geplanten Reise entstanden sind – beispielsweise Kosten für An- und Abreise, Übernachtungen oder sonstige individuelle Buchungen –, bestehen bei Umständen, die von der LEB nicht zu vertreten sind, grundsätzlich nicht.

Die LEB ist insbesondere nicht verpflichtet, bei kurzfristigem Ausfall der Reisebegleitung, des Busunternehmens oder anderer externer Leistungserbringer auf eigene Kosten eine Ersatzreise oder einen Ersatztermin anzubieten.

4. Programmänderungen

Änderungen des vorgesehenen Reiseablaufs können insbesondere aufgrund von Verkehrsverhältnissen, Wetter, kurzfristigen Änderungen bei Besichtigungsorten, Gastronomie oder anderen Leistungserbringern erforderlich werden.

Die LEB ist berechtigt, den Ablauf anzupassen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.

5. Persönliche Voraussetzungen

Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich einzuschätzen, ob sie den Anforderungen der jeweiligen Reise gesundheitlich und körperlich gewachsen sind. Besondere Anforderungen, beispielsweise längere Fußwege oder eingeschränkte Barrierefreiheit, werden nach Möglichkeit vorab mitgeteilt.

Benötigt eine Person während der Reise individuelle Unterstützung oder Assistenz, ist dies vor der Anmeldung mit der LEB abzustimmen.

6. Persönliche Gegenstände

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt die LEB keine Haftung, soweit der Schaden nicht von der LEB oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

7. Haftung

Die LEB haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der LEB, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen bzw. auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Leistungen externer Anbieter

Soweit einzelne Leistungen durch externe Anbieter, insbesondere Busunternehmen, Gastronomiebetriebe, Museen, Gästeführungen oder andere Einrichtungen, erbracht werden, gelten ergänzend deren jeweilige Bedingungen.

9. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der verbindlichen Anmeldung erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen und Stornierungsregeln an.

Landesvereinigung für ländliche Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz e. V. (LEB)

Stand: August 2026

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