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Hilfen für junge Volljährige durchsetzen (§§ 41, 41a, 36b SGB VIII)
Wann hat ein junger Volljähriger Anspruch auf Unterstützung nach dem SGB VIII? Wie lässt sich ein Hilfebedarf fachlich nachvollziehbar beschreiben? Und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn eine Hilfe abgelehnt, reduziert oder beendet werden soll?
Die Durchsetzung von Hilfen für junge Volljährige erfordert beides: eine fundierte sozialpädagogische Einschätzung und Sicherheit im Umgang mit den rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten. Genau diese beiden Perspektiven verbindet die Fortbildung.
Ziel der Fortbildung ist Handlungssicherheit auf beiden Ebenen: Die Teilnehmenden sollen Hilfebedarfe junger Volljähriger sozialpädagogisch fundiert erfassen und überzeugend darstellen sowie rechtliche Voraussetzungen, Verfahren und Handlungsmöglichkeiten sicher einschätzen und für die Praxis nutzen können.