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Hilfen für junge Volljährige durchsetzen (§§ 41, 41a, 36b SGB VIII)

Wann hat eine junge Volljährige Anspruch auf Unterstützung nach dem SGB VIII? Wie lässt sich ein Hilfebedarf fachlich nachvollziehbar beschreiben? Und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn eine Hilfe abgelehnt, reduziert oder beendet werden soll?

Die Durchsetzung von Hilfen für junge Volljährige erfordert beides: eine fundierte sozialpädagogische Einschätzung und Sicherheit im Umgang mit den rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten. Genau diese beiden Perspektiven verbindet die Fortbildung. 

Ziel der Fortbildung ist Handlungssicherheit auf beiden Ebenen: Die Teilnehmenden sollen Hilfebedarfe junger Volljähriger sozialpädagogisch fundiert erfassen und überzeugend darstellen sowie rechtliche Voraussetzungen, Verfahren und Handlungsmöglichkeiten sicher einschätzen und für die Praxis nutzen können.

Die Fortbildung wird durchgeführt von Johann Gutekunst (Volljurist und B.A. Philosophie) und Lisa Jahns (M.A. Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession).

Für die Fortbildung stehen zwei Wahltermine zur Auswahl. Die Fortbildungsinhalte sind jeweils identisch. Eine doppelte Teilnahme ist möglich.

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Nach Anmeldung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung für den/die gewählten Termin(e) und eine Zahlungsaufforderung. Die Teilnehmerzahl ist je Termin begrenzt. Die Zulassung zu den Teilnahmeplätzen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie die Zugangsdaten für den/die gebuchten Online-Termin(e).

Bei Rücktritt bis zu 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn behalten wir 50 %, bei Rücktritt später als 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmebeitrags für den betreffenden Termin ein, sofern Sie keine Ersatzperson benennen oder eine solche von der Warteliste nachrücken kann. Für die verwaltungstechnische Abwicklung Ihrer Abmeldung bzw. ggf. Rücküberweisung des Teilnahmebeitrags behalten wir eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro ein.

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