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Vortrag: Einführung in das Betreuungsrecht

Jeder kann plötzlich – zum Beispiel durch Unfall oder Krankheit – in die Lage geraten, nicht mehr handlungs- oder entscheidungsfähig zu sein. Ehepartner und andere Angehörige dürfen dann aber nicht ohne Weiteres Entscheidungen für die Person treffen. Das dürfen sie nur, wenn eine Vorsorgevollmacht vorbereitet wurde. Liegt diese nicht vor, wird das Betreuungsgericht eingeschaltet. Mitarbeiter der Dresdner Betreuungsbehörde vermitteln im Rahmen eines Vortrags grundlegendes Wissen zum Betreuungsrecht.

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