Vereinbarungen zum Kinderschutz mit dem Jugendamt schließen
- eine digitale Veranstaltung für Kindertagespflegepersonen-
mit Rechtsanwältin Susanne Hartmann-Kasties und Dipl.Pädagogin Dr. Eveline Gerszonowicz
Seit der letzten Änderung des SGB VIII müssen auch mit Kindertagespflegepersonen Vereinbarungen zum Kinderschutz geschlossen werden. Dies war bisher nur für Kindertageseinrichtungen vorgeschrieben.
Welchen Zweck hat eine solche Vereinbarung und welche rechtlichen Verpflichtungen ergeben sich daraus für Kindertagespflegepersonen?
Wie sollte das Thema Kinderschutz im pädagogischen Konzept ausgeführt werden oder brauche ich ein extra „Kinderschutzkonzept“?
In dieser Fortbildung werden die Rechtsanwältin Susanne Hartmann-Kasties und die Dipl. Pädagogin Dr. Eveline Gerszonowicz sowohl die rechtlichen Aspekte beleuchten als auch Tipps und Hinweise zur Bearbeitung des pädagogischen Konzepts geben.
Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 3 Unterrichtseinheiten (UE). Die eventuelle Anerkennung der Fortbildung sollte vorab mit der Fachberatung des zuständigen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe geklärt werden.
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