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Dienstvereinbarung - Bischof-Leiprecht-Zentrum
22.10.2025
In einer Dienstvereinbarung (DV) werden Regelungen zwischen der MAV und dem Dienstgeber für die Beschäftigten abgeschlossen. Sie stellt einen "betrieblichen Vertrag" dar, der zum Vorteil und zur Gleichbehandlung der Mitarbeiterschaft dient.
Bis es zum Abschluss kommt, ist es oftmals ein langer Weg. Es folgen Meinungsbildungsprozesse der verschiedenen "Lager", differenzierte Vorstellungen und Verhandlungen über ensprechende Entwürfe. Ziel beider Lager ist, einen tragfähigen Kompromiss zu schließen.
- Was ist das Ziel einer DV?
- Rechtliche Grundlagen
- Gestaltung einer Dienstvereinbarung
- Zusammenarbeit bzw. Verhandlung mit dem Dienstgeber
- Praktische Übungen
Hinweis: Sie können gerne Dienstvereinbarungen vorab - anonymisiert - zuschicken. Diese können als praktische Beispiele verwendet werden.
Zielgruppe dieser Schulung sind MAV-Mitglieder, die einen Grundlagenkurs zur Einführung in die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) bereits besucht haben. Es ist aber auch die Chance für diejenigen die Basics aufzufrischen, deren Grundlagenkurs schon länger her ist.
Referent: Gernot Ruthofer (DiAG-MAV A Vorstandsmitglied)
Moderation: Heike Fischer (DiAG-MAV A Vorstandsmitglied)
Ablauf: Beginn um 09:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Kosten: Teilnahmebetrag pro Person am Seminar: 150 Euro
zzgl. Tagungsverpflegung
Stornierungsbedingungen können unter Schulungsinfos bzw. Teilnahmebedingungen abgerufen werden.