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Teilnehmer

Anmeldung, Teilnahme- und Stornobedingungen, Buchungs- und Schulungshinweise

Anmeldung und Teilnahmebedingungen


Die Anmeldung zur Schulung erfolgt über diese Plattform.

  1. Zielgruppe / Zugangsvoraussetzungen
    Die Schulungen richten sich an Servicekräfte und Mitarbeitende in Spielhallen, die der Schulungspflicht nach § 7 LGlüG BW unterliegen. Für Erst-, Aufbau- und Wiederholungsschulungen gelten die jeweils gesetzlichen Vorgaben.

  2. Durchführung der Schulung
    Die Schulung findet in Präsenz in Stuttgart-Mitte (Büchsenstr. 34/36) statt. Bei Interesse melden Sie sich gerne. Die eva behält sich organisatorische Änderungen (z. B. Raumwechsel, Trainer:innenwechsel) vor, sofern der Schulungsinhalt gleichwertig gewährleistet bleibt.

  3. Teilnahmevoraussetzungen
    Die Teilnahme setzt eine verbindliche Anmeldung, die fristgerechte Zahlung der Teilnahmegebühr sowie die Anwesenheit während der gesamten Unterrichtseinheiten voraus. Nur vollständige Teilnahme berechtigt zum Erhalt des Zertifikats.

  4. Zertifikat
    Alle Teilnehmenden erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat gemäß § 7 LGlüG BW. Das Zertifikat wird in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen ausgestellt und per Post zugesandt. 

  5. Datenschutz
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Dokumentation der Schulung gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Stornierungsbedingungen

  1. Stornierung durch Teilnehmende / Auftraggebende
    Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.

  2. Kostenfreie Stornierung

    Bis 7 Tage vor Schulungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
    ​​​​​​​Bei Stornierung ab 6 Tagen vor Schulungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
  3. Ersatzteilnehmende
    Die Benennung einer Ersatzperson ist jederzeit kostenfrei möglich.

  4. Absage durch die eva
    Die eva kann die Schulung aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung der Trainer:innen, zu geringe Teilnehmendenzahl, höhere Gewalt) absagen.
    In diesem Fall entstehen keine Teilnahmegebühren, bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Buchungshinweis zur Rechnungsstellung


BITTE ACHTEN SIE BEI IHRER BUCHUNG AUF IHRE ANGABEN ZUR RECHNUNG. DIE HIER ANGEGEBENEN DATEN WERDEN SPÄTER AUF DER RECHNUNG ALS RECHNUNGSADRESSE ANGEZEIGT.


Schulungshinweise


Info zu Erstschulung (Teil 1) und Aufbauschulung (Teil 2):

Wir empfehlen einen Zeitraum von mehreren Monaten zwischen den Schulungen Teil 1 und Teil 2! So ist gewährleistet, dass die Teilnehmenden eine gewisse Praxiserfahrung sammeln konnten. Dies ist eine sinnvolle Voraussetzung für die Teilnahme an der Aufbauschulung. 


Info zur Wiederholungsschulung (Teil 3):

Das Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg schreibt vor, dass Servicekräfte und Mitarbeitende von Spielhallen alle 2 Jahre eine Wiederholungsschulung absolvieren müssen!