Anmeldung (noch 117 verfügbar)

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

die sächsische Wirtschaft befindet sich mitten im Umbruch. Wie gestalten Unternehmen den Wandel bereits heute aktiv? Welche Stellschrauben kann die Landespolitik beeinflussen und wie können Förderung und Finanzierung Unternehmen bestmöglich unterstützen?

​​​​​​​Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter und die Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Dr. Katrin Leonhardt, laden Sie in Kooperation mit der IHK Chemnitz unter dem Titel „Wirtschaft stärken, Zukunft sichern. Regionaler Austausch zu Herausforderungen, Lösungen und Fördermöglichkeiten“ zu einem Unternehmeraustausch am​​​​​​​​​Donnerstag, 19. März 2026, ab 17:30 Uhr, in der Hartmannfabrik, Fabrikstraße 11, 09111 Chemnitz ein.

Die Veranstaltung bietet Raum für:

  • Ihre Lösungsansätze in Zeiten des Umbruchs und spannende Unternehmensbeispiele
  • spannende Einblicke aus Wissenschaft, Politik und Förderung
  • Beratung aus erster Hand durch SAB und IHK Chemnitz

Wir bitten um Anmeldung über den nachstehenden Anmeldelink. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Platzanzahl ist begrenzt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

​​​​​​​Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (Kontakt: Vorstand@sab.sachsen.de)

Industrie- und Handelskammer Chemnitz

Anmeldung

Sonstiges

Werden während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen erstellt?
Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen durch die SAB, den Veranstalter, Pressvertreter und Kooperationspartner gefertigt und zur Information der Öffentlichkeit publiziert. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung im Internet, auf Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, LinkedIn, YouTube) und in Printmedien (z.B. Informationsbroschüren, Pressemitteilungen, Präsentationen). Die Aufnahmen werden einzelne oder Gruppen von Teilnehmern zeigen. Die Erstellung der Foto- und Videoaufnahmen erfolgt auf Grundlage des § 23 Abs. 1 Ziff. 3 KunstUrhG und benötigt daher keine explizite Einwilligung der betroffenen Personen.

Jeder Teilnehmer hat das Recht der Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen, die seine Person betreffen, mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Der Widerspruch ist vor Ort bei der Person mitzuteilen, die diese anfertigt oder bei der verantwortlichen Stelle für die Aufnahmen einzulegen.

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