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Online-Meeting "Die neue Entgelttransparenz: Neue Rechte und Pflichten für die Gleichstellungsbeauftragte - neue Chancen für Entgeltgleichstellung"

Ab dem 07. Juni 2026 muss die Entgelttransparenzrichtlinie der EU umgesetzt werden. Wenn nicht bis dahin das Entgelttransparenzgesetz entsprechend geändert wird, gilt sie unmittelbar für den öffentlichen Dienst. Damit entfaltet sie Wirkung für die Entgeltvorschriften des TVöD, die Entgeltordnungen VKA und ihre Anwendung bei öffentlichen Arbeitgebern.

Welche Auswirkungen wird das auf die Personalarbeit Gleichstellungsbeauftragten haben? Welche Rechte und Pflichten haben sie dann? Wie und in welchen Schritten kann die Umsetzung in der eigenen Dienststelle erfolgen? 

Christine Gehrmann (ehemalige Gleichstellungsbeauftragte des Landkreis Gifhorn und ausgewiesene Expertin in Eingruppierungsfragen) gibt einen Überblick über die Inhalte der Richtlinie und zum Entgelttransparenzgesetz.

Themenschwerpunkte: 

  • Vom Entgelttransparenzgesetz zur Entgelttransparenzrichtlinie: ein kurzer Überblick 
  • Was auf die Dienststelle zukommt: Entgeltbegriff, Stellenbewertungen, Transparenzpflichten, Einstellungsverfahren, Beweisumkehr usw. 
  • Entgelttransparenz umsetzen: Handlungsmöglichkeiten der GB 
  • Wechselwirkungen mit dem AGG und Gleichstellungsgesetzen 

Das Meeting wird von 10.00 - 12.00 Uhr via Zoom stattfinden. Die Zoom-Zugangsdaten werden Ihnen nach der Anmeldung zugesendet.

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