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Das Projekt ECHOFunds wird vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte durchgeführt und über das CERV-Programm der Europäischen Kommission sowie auf nationaler Ebene vom Bundeskanzleramt ko-finanziert. Es beschäftigt sich mit der Grundrechtskonformität von EU-Förderungen – konkret von Förderungen mit gemeinsamer Mittelverwaltung, auf die die Dachverordnung 2021/1060 anwendbar ist.
Das Projekt will vor allem ausloten, in welchen Bereichen die Charta der Grundrechte der EU relevant sein könnte und wie Förderprogramme und deren Abwicklung gestaltet werden können, um Grundrechtskonformität zu gewährleisten. Ein wesentlicher Bestandteil der Anforderungen an die nationale Implementierung von EU-Förderungen ist auch die Einbindung relevanter Akteur:innen mit Menschenrechtsauftrag.
In unseren halbtägigen Arbeitssitzungen wollen wir zunächst die Rahmenbedingungen für die grundrechtskonforme Umsetzung von EU-Förderungen erläutern. Anschließend möchten wir gemeinsam mit Ihnen – aus dem Bereich der Förderungen auf österreichischer Ebene oder mit Expertise im Bereich Grund- und Menschenrechte – die praktische Umsetzung dieser Anforderungen erarbeiten und diskutieren.
Daher werden wir insbesondere folgende Themen diskutieren:
- Die Rechte aus der EU-Grundrechtecharta und ihre Umsetzung im Rahmen von EU-Förderungen
- Die mögliche Rolle verschiedener Akteur:innen in diesem Prozess
Weitere Informationen zum Projekt, das wir in einem Konsortium mit dem Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung sowie Partnern aus Polen und Griechenland umsetzen, finden Sie hier: https://gmr.lbg.ac.at/echofunds-enhancing-charter-compliance-of-eu-funds/
Den Link zur Anmeldung finden Sie hier: https://eveeno.com/284835425