Teilnahmebedingungen und Veranstaltungsgrundsätze
Mit der Anmeldung bzw. Teilnahme erkennen die Besucher:innen folgende Grundsätze an:
Die Veranstaltung steht für Menschenwürde, Demokratie, Vielfalt und ein respektvolles Miteinander. Alle Teilnehmenden verpflichten sich zu einem Verhalten, das die Würde und Sicherheit anderer Personen achtet.
Nicht geduldet werden insbesondere rassistische, antisemitische, menschenfeindliche, rechtsextreme, diskriminierende oder NS-verherrlichende Äußerungen und Handlungen. Gleiches gilt für Beleidigungen, Bedrohungen, Einschüchterungen, gezielte Störungen sowie körperliche oder verbale Übergriffe.
Das Zeigen oder Verbreiten verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Propagandamittel oder entsprechender Inhalte ist untersagt. Dies gilt ebenso für Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, die Veranstaltung oder insbesondere das Zeitzeuginnengespräch zu stören, zu instrumentalisieren oder Teilnehmende bzw. Mitwirkende herabzuwürdigen.
Die Veranstaltung versteht sich als Raum demokratischer Erinnerungskultur. Mit der Teilnahme wird die Achtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie der unantastbaren Würde jedes Menschen als Grundlage des gemeinsamen Austauschs anerkannt. Unterschiedliche Meinungen und kritische Fragen sind ausdrücklich möglich, sofern sie respektvoll und ohne menschenfeindliche oder diskriminierende Inhalte geäußert werden.
Die Veranstaltenden behalten sich im Rahmen ihres Hausrechts vor, Personen, die gegen diese Grundsätze verstoßen oder den geordneten Ablauf erheblich beeinträchtigen, von der Veranstaltung auszuschließen bzw. des Veranstaltungsortes zu verweisen. Bei strafrechtlich relevanten Handlungen können die zuständigen Behörden hinzugezogen werden.
Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.