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Das „neue“ Nachweisgesetz – Inhalte und Konsequenzen


Seit dem 01.08.2022 gelten die geänderten Regelungen im Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen, besser bekannt unter dem Begriff Nachweisgesetz. Am 20. Juni 2019 wurde bereits die EU-Richtlinie (EU 2019/1152) über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen erlassen. Der Gesetzgeber reagierte darauf nun unter anderem mit dem neuen Nachweisgesetz, welches am 01.08.2022 in Kraft getreten ist.


Im Seminar möchten wir besprechen, welche Neuerungen das Gesetz mit sich bringt und worauf ihr als Vertreter und Vertreterinnen der Belegschaftsinteressen achten solltet.


Programmpunkte:

  • Das neue Nachweisgesetz – Die Änderungen im Einzelnen
  • Was bedeutet das neue Nachweisgesetz für bestehende Arbeitsverträge?
  • Was muss bei der Neubegründung von Arbeitsverhältnissen beachtet werden?
  • Welche zusätzlichen Angaben müssen Arbeitsverträge zukünftig enthalten?
  • Konsequenzen für den Arbeitgeber bei Nichteinhaltung


Die Teilnahme ist kostenfrei. Reisekosten werden nicht übernommen.


Für die Veranstaltung ist eine Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG möglich. Für die Teilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums sowie eine rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich, damit die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert ist.



Anmeldung bitte hier oder per E-Mail bis 05.12.2022 an:

mathias.grabow@aul-lsa.de

Teilnehmende


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