Das Ökokonto in Bayern: Erfahrungen und Anwendungsbeispiele
Ökokonten bieten die Möglichkeit Flächen und Maßnahmen zu bevorraten und stellen naturschutzfachlich durch eine vorgezogene Kompensation ein wertvolles Instrument für die eingriffsbezogene Konfliktbewältigung dar. Mit der am 1. September 2014 in Kraft getretenen Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) werden die Anforderungen an eine naturschutzrechtliche Kompensation über Ökokonten in den §§ 13 bis 17 konkretisiert. In der Veranstaltung werden unter anderem die fachlichen und rechtlichen Anforderungen vermittelt, Praxiserfahrungen diskutiert und Anwendungsbeispiele vorgestellt.
Die Einladung richtet sich an Ökokontobetreiber, Planungsbüros, Naturschutzbehörden, Forstbehörden, Wasserwirtschaftsämter, Landwirtschaftsämter und Verbände