Anmeldung

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wussten Sie, dass die Ausbildung von Brandschutzhelfern auf der gleichen gesetzlichen Grundlage wie die Ersthelfer beruht?


Gemäß der gesetzlichen Regelungen der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" sind seit November 2012 in jedem Betrieb Brandschutzhelfer auszubilden. Gefordert wird ein Mindestanteil von 5% der Beschäftigten, dies kann aber zum Beispiel durch erhöhte Brandgefährdung, die unter Umständen vorliegt, auch höher sein.


Auch unter Beachtung von möglichen Krankheits- und Urlaubszeiten wird empfohlen, 10 % der Mitarbeiter auszubilden.


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Teilnehmer

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