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Anmeldung

Kurventraining für alle, die mehr Sicherheit gewinnen, ihre Kurventechnik auffrischen oder gezielt verbessern möchten. Mentale Tricks und Kniffe inklusive.

Kurvensicherheit mit Fahrspaß

  • Auffrischung Theorie und Basiswissen – verständlich und praxisnah.
  • Mentale Unterstützung sowie Tipps und Tricks durch Mentalcoach.
  • Optimierung von Blickführung und Kurventechnik.
  • Verständnis für Kurvenphasen, Linienwahl, Geschwindigkeitsgestaltung und unterschiedliche Kurvenstile.
  • Sicheres Handling bei langsamer Geschwindigkeit und auf kurvenreicher Strecke.
  • Auffrischung deiner Praxiskenntnisse Helmabnahme bei Sturz/Unfall.
  • Inhalte werden individuell an die Gruppe angepasst.


Deine Vorteile:

  • Kleine Gruppen für maximale Sicherheit und Lernfortschritt.
  • Intensives Lernen: 1 TrainerIn für 4 Teilnehmende.
  • Das Programm wird an die Teilnehmenden angepasst - nicht umgekehrt.
  • Abgeschlossener Übungsplatz â€“ Konzentration auf dich, ohne Störung durch andere Verkehrsteilnehmende.
  • Professionelle Action-Fotos von dir, im Anschluss optional erhältlich.
  • Spaß und Freude werden bei uns groß geschrieben.

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma OLEA-Consulting, Inhaberin Heike Burkard (nachstehend HB genannt) erbrachten Leistungen, insbesondere die Organisation und Durchführung von Motorradtrainings zum Abbau von Ängsten, Unsicherheiten und Blockaden.
    2. Die Veranstaltungen von HB sind keine Rennveranstaltungen und dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Ziele der Veranstaltung sind der Abbau von Ängsten, Unsicherheiten und Blockaden, Steigerung des Fahrkönnens, Verbesserung der Fahrtechnik und Erhöhen der Sicherheit unter realistischer Selbsteinschätzung.
  2. Vertragsabschluss
    1. Die Anmeldung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 145 – 147 BGB) verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt mit Zugang der Teilnahmebestätigung durch HB beim Anmelder zustande. Die Anmeldung zur Veranstaltung kann in schriftlicher oder elektronischer Form bei HB erfolgen. Der Anmelder kann verlangen, dass statt seiner bzw. dem in der Anmeldung angegebenen Teilnehmer ein namentlich zu benennender Dritter an dem Training teilnimmt, es sei denn, der vom Anmelder benannte Dritte erfüllt nicht die in Ziffer 4 dieser Bedingungen aufgeführten Teilnahmebedingungen.
  3. Leistungen, Preise, Zahlungen
    1. Die Preise sind den aktuellen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen. Der Anspruch beschränkt sich auf die in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Ein Anspruch auf den vollen Leistungsumfang kann nicht gewährt werden, da Leistungen teilweise durch Dritte erbracht werden.
    2. Für die vertraglichen Leistungen gelten die im Angebot von HB genannten Preise. Diese Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
    3. Der Teilnahmepreis ist nach Rechnungsstellung durch HB oder die Veranstaltungs-plattform sofort zur Zahlung fällig. Sollte die Zahlung zum Trainingsbeginn nicht eingegangen sein, so ist diese am 1. Trainingstag in bar zu entrichten. Bei Nichtzahlung kann der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen werden.
  4. Stornierung, Rücktritt
    1. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, ausgeschlossen sind schnee- und eisglatte Straßen. Entscheidend ist hier der Veranstaltungsort. Bei Rücktritt vom Vertrag werden folgende Stornogebühren berechnet:
      - bis 7 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden pauschal 120 € berechnet.
      - bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Teilnahmepreises, falls kein Dritter  vom Teilnehmer benannt wird
      - bei kurzfristiger Stornierung, Umbuchung oder unangekündigtem Nichterscheinen: 100 % des Teilnahmepreises (falls kein Dritter vom Teilnehmer) benannt wird.​​​​​​​ Dem Anmelder bleibt der Nachweis vorbehalten, dass HB kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger ist als die berechnete Stornogebühr. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (bei Postversand gilt der Poststempel, bei Versand per E-Mail das Eingangsdatum). Der bereits entrichtete Teilnahmepreis wird an den Anmelder zurückerstattet. HB ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen. Bei Nichterscheinen aufgrund nachweislicher Krankheit (z. B. ärztliches Attest) werden 25 % des Teilnahmepreises bei erneuter Buchung eines Trainings angerechnet. Bei Nichterscheinen aus anderen Gründen (z. B. technischer Defekt, persönliche Gründe) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises oder auf einen Ersatztermin.
    2. HB behält sich das Recht vor, das Fahrtraining aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Der Anmelder erhält den Teilnahmepreis auf Wunsch voll erstattet, Umbuchungen sind in diesem Fall kostenfrei. Weitergehende Ansprüche des Anmelders und/oder Teilnehmers sind ausgeschlossen.
  5. Teilnahmebedingungen
    1. Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen, die zur Zeit des Fahrtrainings im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die genutzten Fahrzeuge sind sowie für die kein behördlich angeordnetes Fahrverbot besteht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gültige Fahrerlaubnis vor Antritt des Fahrertrainings vorzulegen. Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen, die nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen oder Alkohol stehen, körperlich nicht eingeschränkt sind sowie bei körperlichen Anstrengungen nicht gefährdet sind.
    2. Der Teilnehmer hat sich im Rahmen des Fahrtrainings äußerst diszipliniert zu verhalten. Während der Dauer des gesamten Trainings sind die Beauftragten von HB dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Aus Sicherheitsgründen besteht während des Trainings für alle Teilnehmer, auch bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr, Überholverbot. Der Teilnehmer kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern HB sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen während der Veranstaltung feststellen, dass der Teilnehmer nicht oder nicht mehr zu Teilnahme geeignet ist, ein Verstoß gegen eine dieser hier aufgeführten Regeln vorliegt, der Teilnehmer durch sein Verhalten andere Teilnehmer und/oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten behindert wird. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  6. Leistungen
    6.1 Die Leistung von HB umfasst die Durchführung des Fahrtrainings in Theorie und Praxis, mit den von den Teilnehmern gestellten Fahrzeugen. Der Teilnehmer trägt für sein Fahrzeug die alleinige Verantwortung, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderung (z. B. STVO, StVZO) entspricht. HB behält sich vor, den technischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen und das Fahrzeug bei Nichterfüllung der Anforderungen von der Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs oder auf die Erstattung des Teilnahmepreises besteht nicht.
  7. Haftung
    1. Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Fahrzeug am Training teil, so stellt er HB oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen aus der Beschädigung dieses Fahrzeugs frei, auch solcher die eine berechtigte dritte Person (Eigentümer, Halter etc.) geltend macht, es sein denn, der Schaden wurde von HB oder deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Sollte das vom Teilnehmer genutzte Fahrzeug während einer Veranstaltung einen Schaden erleiden, wodurch eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung unmöglich wird (sehe Ziff. 5), so entstehen dem Teilnehmer daraus keinerlei weitere Ansprüche, gleich ob er den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eintrat.
    2.  Der Teilnehmer nimmt grundsätzlich auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Dem Teilnehmer sind die Gefahren, die im Umgang mit einem motorisierten Fahrzeug bestehen, bewusst. Der Teilnehmer haftet selbst für Schäden, die er sich selbst, anderen Personen, Gegenständen oder der Natur zufügt. Der Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich. Dies gilt auch wenn er Trainingsvorschlägen von HB oder deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen folgt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) muss in jeder Situation eingehalten werden. Weder der Veranstalter, noch dessen Erfüllungsgehilfen können für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilenehmer haftbar gemacht werden. Für die oben genannten Schäden nur, sofern der Schaden durch HB, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für einen Schaden des Teilnehmers haften HB oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden durch diese Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
    3. Für die Einhaltung von Pass-, Zoll-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie der StVO und StVZO, sowie weiteren Gesetzen ist der Teilnehmer alleine verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Gesetze und Bestimmungen dem Teilnehmer oder anderen entstehen, gehen alleine zu Lasten des Verursachers.
  8. Gerichtsstand
    1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Veranstalters. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Anmelder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit oder aus dem Teilnahmevertrag ergeben, unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  9. Bildmaterial
    1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bilddokumentationen, auf denen er zu sehen ist und angegebene personenbezogene Daten vom Veranstalter oder Beauftragten zum Zwecke der Bearbeitung der Anmeldung, der Kundenbetreuung sowie firmeneigene Werbezwecke (z. B. Internetpräsenz) verwertet und genutzt werden dürfen. Zu dieser Regelung besteht ein schriftliches Widerrufsrecht. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
  10. Schlussbestimmung
    ​​​​​​​Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmungen, werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

Sie müssen unseren AGB zustimmen, wenn Sie sich für diese Veranstaltung registrieren möchten.