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Folgen der umsatzsteuerlichen Änderungen nach § 2b UStG

Zum 1. Januar 2027 treten die umsatzsteuerlichen Änderungen nach § 2b UStG in Kraft. Die Schulung richtet sich an die Kirchengemeinden, die nach den uns vorliegenden Bestandsaufnahmen und Informationen voraussichtlich ab dem Jahr 2027 nicht umsatzsteuerpflichtig werden. Inhalte der Schulung werden neben einer Auffrischung der rechtlichen Rahmenbedingungen schwerpunktmäßig die Frage sein, was die Änderungen für die Kirchengemeinden bedeuten, die nicht umsatzsteuerpflichtig werden. 


Die Schulung findet in Form einer Videokonferenz statt.