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Wenn der Pflegefall eintritt, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen an, die in Anspruch genommen werden können. Es gibt viele Möglichkeiten, die notwendige Pflege zu finanzieren. Die Pflegeversicherung ist jedoch vergleichbar mit einer Teilkaskoversicherung: die Leistungen decken oftmals den tatsächlichen Bedarf nicht ab, gerade wenn keine Angehörigen da sind, die dies auffangen können, muss vieles aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Doch was passiert, wenn diese Mittel verbraucht oder gar nicht vorhanden sind?
Antje Wagner vom Pflegestützpunkt Offenburg wird im Vortrag zunächst die Hilfsangebote durch die Pflegeversicherung und ihre Finanzierung aufzeigen. Danach erläutert Karin Fichtner vom Amt für Soziales und Versorgung des Landratsamtes Ortenaukreis, was die Leistung „Hilfe zur Pflege“ durch die Sozialhilfe beinhaltet, unter welchen Voraussetzung sie beantragt werden kann und welche Regelungen bei der Unterhaltspflicht gelten.
Referentinnen: Karin Fichtner (Landratsamt Ortenaukreis) und Antje Wagner (Pflegestützpunkt Offenburg)
Veranstaltungsort: ANNA im Anna-von-Heimburg-Haus, Pflegestützpunkt, Kornstraße 3, 77652 Offenburg oder online von zu Hause.
Der Vortrag wird als Hybridveranstaltung stattfinden, d.h. Sie können persönlich zur Veranstaltung kommen oder online von zu Hause aus teilnehmen.
Anmeldeschluss ist Montag, 2. November 2026. Den Zugangslink erhalten Sie mit der Bestätigungsemail.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Veranstaltungsort
ANNA im Anna-von-Heimburg-HausPflegestützpunkt
Kornstraße 3
77652 Offenburg
Deutschland
Koordinaten (Lat, Long):
48.469627, 7.941347
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