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Fachveranstaltung (kostenlos):

„Hilfen für junge Volljährige durchsetzen!“ - Â§Â§ 41, 41a, 36b SGB VIII


Durch die Reform des SGB VIII (KJSG) wurden die Rechte von jungen Volljährigen und Care Leaver*innen gestärkt. Nicht nur die Coming back Option wurde explizit ins Gesetz geschrieben, sondern auch die Nachbetreuung über das Hilfeende hinaus. Dennoch sind mit dem 18. Geburtstag nach wie vor große Unsicherheiten und Ängste verbunden. Mythen von „zu viel Hilfe“ oder „mangelnder Mitwirkung“ halten sich. Doch es sind solide Übergänge, die den Erfolg jahrelanger Arbeit sichern, während eine Praxis abrupter Brüche, ungeklärter Zuständigkeiten oder der drohende Fall „ins Nichts“ alles gefährden können. Diese Fachveranstaltung wird sich anhand von Fallbeispielen mit diesen Neuregelungen beschäftigen.

Im Mittelpunkt stehen:

  • § 41 Erstbeantragung, Fortschreibung,
    Bedarfsprüfung, Änderung der Tatbestandsvoraussetzung für die Hilfegewährung für junge Volljährige, Rückkehroption
  • § 41a SGB VIII Gestaltung des Hilfeendes und der Nachbetreuung
  • § 36b SGB VIII zum Zuständigkeitsübergang

Das Hauptaugenmerk gilt dabei folgenden Fragen:

  • Wie kann der Bedarf junger Volljähriger auf stat. / ambulante Hilfe festgestellt und durchgesetzt werden?
  • Was bedeutet „Leaving Care“ und ist eine Hilfe von z. B. 3 Monaten nach Entlassung aus der stationären Hilfe ausreichend?
  • Wie grenze ich zwischen § §41 / 34 und § 13.3 SGB VIII ab? Was sind Voraussetzungen und Bedarfe für eine Hilfe in diesen Bereichen?
  • Wie können die Bedarfe im Übergang besser in der Hilfeplanung berücksichtigt werden?
  • Wie sollen Übergänge in andere Sozialleistungssysteme bei Hilfeende erleichtert werden?

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.


Die Veranstaltung ist kostenlos! Es sind nur wenige Plätze verfügbar!


Info zum Referenten:

Der Referent ist Rechtsanwalt Benjamin Raabe. Er ist u.a. auf die Rechtsgebiete Jugendhilferecht, Strafrecht und Mietrecht spezialisiert.

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