Schulung:
Basiswissen Schutzkonzept
Nach § 44 Abs. 2a AsylG sind Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet, „geeignete Maßnahmen zu treffen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten.“ Entsprechend hat das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt, dass für alle Landesunterkünfte für Geflüchtete gilt.
In dieser Schulung beschäftigen wir uns mit den Grundlagen und der praktischen Umsetzung des Schutzkonzeptes.
Inhalte:
rechtliche Grundlagen
Gewaltformen erkennen
Besonders schutzbedürftige Personengruppen
Identifizierung von Schutzbedürftigkeit
Rollenklärung und Handlungsabläufe
Zielgruppe:
In den Landesunterkünften für Geflüchtete Schleswig-Holstein tätige haupt- und ehrenamtliche Personen (Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge, BAMF, Polizei, medizinischer Dients, Security, GMSH, Betreuungsverband, Sprachmittlung, Catering, Schule, VHS)
Referent*in(nen): Andrea Dallek, Soziolog*in und Diversity Trainer*in
Organisation: Andrea Dallek (https://andreadallek.de)
Sprache: Deutsch