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Schulung:

Basiswissen Schutzkonzept

Nach § 44 Abs. 2a AsylG sind Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet, „geeignete Maßnahmen zu treffen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten.“ Entsprechend hat das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt, dass für alle Landesunterkünfte für Geflüchtete gilt.

In dieser Schulung beschäftigen wir uns mit den Grundlagen und der praktischen Umsetzung des Schutzkonzeptes.

Inhalte:

  • rechtliche Grundlagen

  • Gewaltformen erkennen

  • Besonders schutzbedürftige Personengruppen

  • Identifizierung von Schutzbedürftigkeit

  • Rollenklärung und Handlungsabläufe

Zielgruppe:

In den Landesunterkünften für Geflüchtete Schleswig-Holstein tätige haupt- und ehrenamtliche Personen (Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge, BAMF, Polizei, medizinischer Dients, Security, GMSH, Betreuungsverband, Sprachmittlung, Catering, Schule, VHS)

Referent*in(nen): Andrea Dallek, Soziolog*in und Diversity Trainer*in

Organisation: Andrea Dallek (https://andreadallek.de)

Sprache: Deutsch

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