Einzählermodell-Einstiegshilfe
Das Einzählermodell ist aus unserer Erfahrung ein höchst wirtschaftliches Betriebsmodell für die Umsetzung von Photovoltaik im Mehrparteienhaus. Der Grund: Hier kann ohne Dienstleister ausgekommen werden, sodass sämtliche Wertschöpfung innerhalb des Hauses oder der WEG verbleibt. Gleichzeitig haben wir jedoch die Erfahrung gemacht, dass es eine Einstiegshilfe für einen erfolgreichen und glatten Start benötigt. Hier helfen wir gerne mit unserer Expertise basierend auf den Erfahrungen bestehender Umsetzungen weiter. Diese kann sein:
1) Abrechnungskonzepte in Form von Excel-Tools, die wir Ihnen nach einem kurzen Einführungstermin zur Verfügung stellen für die Eigenumsetzung
2) Einzählermodell-Bundle mit den acht möglichen Abrechnungskonzepten, Beschlussvorlagen, Bericht einer Beispiel-WEG, Vordrucke interner Abrechnung, Tutorials sowie "Was von Wem zu tun ist" für alle Beteiligten (Eigentümer, Mietende, Hausverwaltung) - (kommt demnächst)
Nach dem Absenden des Formulars bekommen Sie an die hinterlegte Mail-Adresse innerhalb der nächsten Arbeitstage das weitere Vorgehen zugesandt. Dieses beinhaltet vor allem den Termin für die Einführungsberatung, nach welchem Sie von uns die Abrechnungsmodelle als Excel-Tabellen übergeben bekommen.
Zusätzlich bieten wir für die grundlegende Entscheidungshilfe, welches das optimale Betriebsmodell ist und den gemeinsamen Prozess innerhalb des Hauses, weitere Beratungsmöglichkeiten an, die Sie unter unseren Beratungs-Angeboten oder pv@earf.de buchen können. Diese sind beispielsweise Kurzberatungen, diverse Gutachten, Umsetzungsbegleitungen und Begleitung der relevanten Eigentümerversammlungen.
Die möglichen acht Modelle der Einzählermodell-Abrechnungskonzepte sind:
- Anteilige Restkosten: Die jährlichen Kosten und Gutschriften durch die PV-Anlage werden anteilig auf alle Personen des Hauses verteilt.
- Rückvergütung: Jeglicher verbrauchte Strom wird zunächst mit Netzstromkosten verrechnet und in Form einer Rückvergütung an die Bewohnenden ausgezahlt.
- Rücklagenfüllung: Die (anteilig) über das Rücklagenkonto bezahlte PV-Anlage füllt Dieses über die Jahre über den anfänglichen Stand auf und sorgt für finanzielle Sicherheit.
- Stromklassen: Anhand des jährlichen Stromverbrauchs wird eine Pauschale an Stromkosten in einem Klassensystem berechnet.
- Interne Bepreisung: Der gemeinsame Eigenverbauchsanteil wird auf alle Wohneinheiten angewendet und entsprechend die Stromkosten berechnet.
- Mietendenmodell mit pauschalem Kontingent: Alle Mietparteien bekommen ein gewisses Kontingent mit günstigerem PV-Strom zugerechnet.
- Mietendenmodell mit prozentualem Kontingent: Alle Mietparteien bekommen einen prozentualen Anteil günstigeren PV-Strom zugerechnet.
- Mietendenmodell anteilige Kosten: Alle Mietparteien bekommen anteilig vom PV-Anteil des ganzen Hauses günstigeren Strom abgerechnet.
- Mietendenmodell Stromrestkosten: Alle Mietparteien bekommen entsprechend der externen Stromkosten einen internen fiktiven Strompreis zugerechnet.