Info
Das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) lädt alle Ärztinnen und Ärzte, Dokumentationskräfte und Mitarbeitende in den Einrichtungen ein, sich mit diesem Webseminar über die Meldepflicht an das KKN und die Funktionsweise des Melderportals zu informieren.
Ziele der Schulung
- Die Teilnehmenden sollen das Melderportal für die klinische Krebsregistrierung in Niedersachsen kennenlernen.
- Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, das Melderportal nach der Schulung sofort selber bedienen zu können.
- Die Teilnehmer wissen am Ende, warum gemeldet wird und wie die Meldung getätigt werden soll.
- Sie können das Melderportal bedienen und wissen, wie sie sich bei Fragen und Problemen behelfen können.
Inhalte der Schulung
- Meldepflicht
- Melderportal
- Unterschiedliche Meldewege
- Registrierung und Anmeldung
- Voreinstellungen
- Dokumentation eines Tumorfalls | Fallbeispiele Diagnose-, Therapie- und Verlaufsmeldung
- Weitere Funktionen
- Patientenrechte
- Recht auf Information
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Auskunft
Ihre Fragen sind herzlich willkommen!
Materialien
Als erster Einstieg oder zum Nachschlagen empfehlen wir das Handbuch zum Melderportal unter https://krebsregister-niedersachsen.atlassian.net/wiki/spaces/MHB/overview (aufrufbar jederzeit über den Hilfe-Reiter im Melderportal) sowie unsere Youtube-Videos zu Melderportal-Funktionen unter https://www.youtube.com/@klinischeskrebsregisternie7904/videos.
Zielgruppen der Schulung
Die Basis-Melderschulung richtet sich an all diejenigen, die neu oder wieder in die Dokumentation für die klinische Krebsregistrierung einsteigen. Teilnehmende können sein: Ärztinnen/Ärzte, Medizinische Dokumentarinnen/Medizinische Dokumentare, Medizinische Dokumentationsassistentinnen/Medizinische Dokumentationsassistenten, MFAs, Qualitätsmanagementbeauftragte in den Einrichtungen und alle weiteren Interessierten.
Hintergrund
Mit dem Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN) vom 25.09.2017 setzt Niedersachsen das bundesweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz KFRG) um.
Seit dem Start der klinischen Krebsregistrierung am 01.07.2018 ist jede Ärztin/jeder Arzt in Niedersachsen, die/der eine Tumorerkrankung hinreichend sicher diagnostiziert, behandelt oder eine Verlaufsuntersuchung durchführt, meldepflichtig an das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN).