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AIV-Baurechtsfrühstück* mit Rechtsanwältin Christiane Columbus
Die Teilnahme ist auf max. 12 Personen begrenzt und für Mitglieder kostenfrei.
Thema: Das eingeschränkte (und jetzt wieder erweiterte) Prüfprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Um die Bauaufsichtsbehörden zu entlasten, wurde das vereinfachte Genehmigungsverfahren eingeführt – doch das birgt Risiken. Auch wenn
Behörden nur eingeschränkt prüfen, bleibt der Architekt für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich.
Wenn die Behörde Regelungen prüft, die über das vorgesehene Prüfprogramm hinausgehen (z. B. Erschließung oder Brandschutz), kann sie sich in einer Grauzone bewegen. Falls die Prüfung erfolgt und positiv ausfällt, kann das Bauvorhaben eine stärkere rechtliche Absicherung erhalten. Die Behörde ist jedoch nicht verpflichtet, über den festgelegten Prüfungsumfang hinauszugehen. Ihre Entscheidung ist ermessensabhängig, was den Behörden häufig nicht bewusst ist.
Eine positive Prüfung kann helfen, ist aber keine Garantie! Die Verantwortung für eine vollständige Einhaltung aller Vorschriften bleibt beim Architekten und Bauherrn.
Referentin ist Christiane Columbus, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht bei Seldeneck & Partner Rechtsanwälte und Notare
Für Ihre Teilnahme gibt es 2 Fortbildungspunkte der Architektenkammer Berlin (Dauer 1,5 Stunden)
Der AIV hat das Ziel, die Berliner Baukultur zu fördern. Seine wichtigste Aufgabe sieht der traditionsreiche und zweitälteste Verein Berlins darin, Stellung zu aktuellen Planungsvorgängen
zu beziehen und Einfluss auf die Entwicklungen in wichtigen städtischen Bereichen der Hauptstadt zu nehmen. Er analysiert und kommentiert Etappen und Projekte und stellt
Diskussionsansätze für die zukünftige Stadtentwicklung vor. Der AIV ist ein wichtiger und kritischer Begleiter der Bau- und Kulturgeschichte Berlins, Preußens und Deutschlands.