Anmeldung beendet

Im Rahmen der diesjährigen ENERGY SAXONY Mitgliederversammlung, die am 24. Juni 2021 von 14:00 - 16:00 Uhr als Online-Meeting stattfindet, soll über eine Anpassung der Beitragsordnung des Energy Saxony e.V. abgestimmt werden. Alle stimmberechtigten Vereinsmitglieder, die keinen Vertreter zur Mitgliederversammlung entsenden können, bitten wir im Vorfeld der Versammlung an der nachfolgenden Abstimmung zur Änderung der Beitragsordnung teilzunehmen. Vielen Dank!

Hintergründe zur Beitragsanpassung

Energy Saxony hat mit digitalen Veranstaltungsformaten und neuen Dienstleistungen sein Angebot erweitert und neue Themenfelder erschlossen, die in Arbeitskreisen und Projekten sichtbar werden und Mehrwerte für die Mitglieder bieten. Beides soll auch nach der Pandemie beibehalten werden. Der Organisationsaufwand hierfür kann jedoch aktuell nicht über die Mitgliedsbeiträge refinanziert werden. Daher hat der Energy Saxony Vorstand eine gestaffelte Beitragserhöhung vorgeschlagen,  die v.a. größere Unternehmen stärker betrifft, für kleinere Firmen den Beitrag jedoch stabil hält. Bei Wissenschaftseinrichtungen soll der Mitgliedsbeitrag stärker am Aufwand orientiert werden über eine Beitragsanhebung für Hochschulen und Universitäten, die mit einer großen Zahl an Lehrstühlen aktiv die Clusterangebote wahrnehmen. Die neue Beitragsordnung sieht zudem für die Fraunhofer Gesellschaft eine aufwandsbezogene Preisgestaltung mit Berücksichtigung der Anzahl der beteiligten Institute, jedoch zentraler Gesamtabrechnung für alle Institute vor.

Die neue Beitragsordnung soll zum 01.07.2021 für neue beitretende Mitglieder wirksam werden. Für Bestandsmitglieder wird die Anhebung der Mitgliedsbeiträge erst mit Rechnungsstellung zum Mitgliedsbeitrag für 2022 wirksam.

>> Vorschlag zur Anpassung der Beitragsordnung

Angaben zur Mitgliedsorganisation

Abstimmung über die Änderung der Beitragsordnung

Ich nehme als stimmberechtigte/r Vertreter/in einer Mitgliedsorganisation des Energy Saxony e.V. an der Abstimmung zur Anpassung der Beitragsordnung teil.

Sollten Sie der vorgeschlagenen Beitragsanpassung nicht zugestimmt haben, bitten wir nachfolgend Ihre Einwände in kurzer Form darzulegen.

Datenschutzhinweise

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