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Fachtag: Digitale Kindheit – Chancen nutzen, Risiken erkennen

Digitale Medien sind längst Teil der Lebensrealität von Kindern – ob im familiären Kontext, in Bildungseinrichtungen oder in Freizeitangeboten. Doch während digitale Geräte und Anwendungen Chancen für Lernen, Kreativität und soziale Teilhabe bieten, bergen sie auch Risiken wie Überforderung, Abhängigkeit oder Datenschutzprobleme. Der Fachtag möchte die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe – von der Kita über die offene Kinder- und Jugendarbeit bis hin zur stationären Jugendhilfe – befähigen, Kinder im Umgang mit digitalen Medien verantwortungsvoll zu begleiten. Der Fokus liegt auf dem Erwerb und der Förderung von digital literacy, also einem kompetenten, reflektierten und kritischen Umgang mit digitalen Lebenswelten – sowohl mit als auch ohne digitale Tools. Die Programmplanung setzt somit bei den unterschiedlichen Kompetenzen im Rahmen von digital literacy an.

Workshop 1

Robotikkompetenz – Programmieren mit Lego SPIKE (Mario Korherr, EmRoLab)

  • Einführung in Robotik mit Lego SPIKE
  • Förderung von Problemlösung und Kreativität im pädagogischen Alltag
  • Konkrete Praxisideen zur Umsetzung

Workshop 2

Algorithmenkompetenz – Digital literacy ohne digitale Tools fördern (Prof. Dr. Melanie Platz, UdS)

  • Was sind Algorithmen und wie lassen sie sich spielerisch ohne Technik vermitteln?
  • Übungen und Spiele zur Förderung algorithmischen Denkens

Workshop 3

Informatikkompetenz – Förderung mit der Informatikkiste (Bildungscampus Saarland)

  • Pädagogische Nutzung der Informatikkiste zur spielerischen Einführung in Informatikthemen
  • Konkrete Umsetzungsideen für verschiedene Altersgruppen

Workshop 4

KI-Kompetenz – eine Ideenwerkstatt (Dr. Anika Limburg, Leitung Bildungscampus Saarland)

Mögliche Inhalte:

  • Erste Begegnungen mit Künstlicher Intelligenz im Kindesalter
  • Reflexion von kindgerechten Zugängen und ethischen Fragen
  • Entwicklung kreativer Impulse und didaktischer Ansätze



Teilnehmer

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Sonstiges

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.


Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsortes willigt der Besucher unwiderruflich in die Anfertigung von Aufnahmen und die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses für Foto- und Filmaufnahmen und Aufzeichnungen, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung im Internet auf der Webseite des Veranstalters oder in Presseberichten zu Werbezwecken ein. Der Besucher stellt den Veranstalter von jeglicher Inanspruchnahme wegen der Anfertigung, Vervielfältigung, Verwertung oder öffentlichen Zugänglichmachung von ihm angefertigten Bildmaterials frei. Sofern auf einem Foto eine Person alleine abgebildet ist, kann sie die Entfernung dieses Fotos verlangen

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