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Rekrutierung aus dem Ausland mit fairer Integration und EURES

 

In Deutschland werden angesichts des demografischen Wandels die Fachkräfte knapp. Deshalb beschäftigen immer mehr Unternehmen ausländische Fach- und Arbeitskräfte, um ihre Personalbedarfe zu decken.

Unternehmen, die Drittstaatangehörige aus dem Ausland zur Arbeitsleistung in Deutschland beschäftigen, müssen seit dem 01.01.2026 neue Hinweispflichten beachten.

In dieser Veranstaltung bekommen Sie einen kompakten Überblick über die Hinweispflicht nach §45c AufenthG, das damit verbundene Beratungsangebot und Hinweise zur praktischen Umsetzung im Betrieb durch die Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein, die mit der Umsetzung beauftragt ist.

Außerdem wird unsere EURES Beraterin das europäische Netzwerk der Arbeitsverwaltungen zur Gewinnung von Fachkräften aus dem europäischen Ausland vorstellen.

Anschließend besteht die Möglichkeit sich bei Kaffee und Gebäck zu diesen Themen auszutauschen.

 

Es handelt sich um eine Veranstaltung des gemeinsamen Arbeitgeber-Service Westholstein in Kooperation mit der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein.

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