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Kinderschutzkonzepte in der KTP 

Die in dieser Fortbildung vermittelten Inhalte, unterstützen bei der Formulierung eines persönlichen Schutzkonzeptes für die Umsetzung von präventiven und interaktiven Handlungsplänen, spezifisch entwickelt für die individuellen Strukturen der Kindertagespflegestellen.

 Alle in der Kinder- und Jugendarbeit/ -hilfe tätigen Personen sind nach dem Kinderschutzgesetz (KiBiz) in der Pflicht, Kinder und Jugendliche vor (sexueller) Gewalt zu schützen.

 Auch Kindertagespflegepersonen sollen dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche unter ihrer Betreuung keine (sexualisierte) Gewalt erfahren und ihnen hilfreich zur Seite stehen, falls sie schon Gewalterfahrungen mitbringen.

  Ziel der Fortbildung ist es, Kindertagespflegepersonen für die Prävention von sexualisierter Gewalt zu sensibilisieren und zu informieren.

Nach der Fortbildung sollen Kenntnisse über Präventionsmaßnahmen erlangt worden sein, Ansatzpunkte erkannt werden können und durch die Risikoanalyse Bewusstsein für Gefahrensituationen erweitert worden sein.

  • Inhalte eines umfassenden Schutzkonzepts kennen
  • Inhalte einer Risikoanalyse
  • individuelles Schutzkonzept erstellen können
  • bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung handeln
  • sachlich und fachlich angemessen durch die Situation eines Verdachtsfalles kommen



  • Referentin:     Lisa Marie Raczkowski

selbstständige Kinder und Jugendanwältin, Referentin u.a. im QHB


  • Teilnahmepauschale: 20 Euro
  • Teilnehmeranzahl:   15 Personen
  • Ort:                          Räume des VAMV, Rellinghauser Str. 18
  • Zeit:                         21.10.2023 09:00-14:00 Uhr    (6UE)


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