Anmeldung
Info
In einer Patient*innenverfügung kann im Voraus für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit festgelegt werden, ob und in welchem Umfang in bestimmten Situationen eine ärztliche Behandlung gewünscht ist. Das Gesetz definiert die Patient*innenverfügung in § 1901a BGB als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Zur Formulierung einer rechtsgültigen Patient*innenverfügung sind verschiedene Inhalte von Bedeutung.
Das Web-Seminar bietet Basisinformationen, beleuchtet unterschiedliche Formen von Willensäußerungen und beschreibt konkrete Anforderungen an eine Patient*innenverfügung. Handlungsleitende Fragen und exemplarische Fallkonstellationen werden darüber hinaus skizziert, um letztlich den Beratungsauftrag der Sozialen Arbeit in sinnhafter Ergänzung zu anderen medizinisch-therapeutischen Berufsgruppen zu verdeutlichen.
Referent
Johannes Petereit